Polizistinnen und Polizisten wechseln manchmal den Dienstherrn (anderes Bundesland, BPol, Wechsel in die Privatwirtschaft). Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bleibt als persönlicher Vertrag bestehen; wichtig sind Dienstunfähigkeitsklausel, Beitrag nach Wegfall von Zuschüssen und Nachversicherung. Die BaFin weist auf die Prüfung der Vertragsbedingungen bei Statusänderung hin.
BU Arbeitgeberwechsel für Polizei: Kurzüberblick – Kurzüberb
Das Wichtigste in Kürze
• BU bleibt : Vertrag läuft beim Wechsel des Dienstherrn oder bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis weiter.
• Dienstunfähigkeitsklausel : Für Beamte zentral – Leistung bei Dienstunfähigkeit (§ 26 BeamtVG), nicht erst bei Berufsunfähigkeit nach SGB VI.
• Zuschuss : Viele Dienstherren zahlen BU-Zuschuss; entfällt er, vollen Beitrag einplanen.
• Nachversicherung : Oft 3–6 Monate nach Gehaltserhöhung oder Beförderung, BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
BU bei Polizei: Wechsel zwischen Behörden und Ausscheiden
Wechsel zwischen Landespolizei, Bundespolizei oder anderem Dienstherrn: Die BU bleibt unverändert; Zuschuss des neuen Arbeitgebers prüfen. Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis (z. B. in die Privatwirtschaft): Die Dienstunfähigkeitsklausel gilt nicht mehr – die BU leistet nur noch bei Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI. Die vereinbarte BU-Rente (z. B. 1.500 €) bleibt; ob sie für Ihr neues Einkommen reicht, sollten Sie prüfen. Nachversicherung: Im neuen Job bei Gehaltserhöhung innerhalb der Frist (typisch 3–6 Monate) Rente erhöhen.
Beitrag und Absicherungshöhe für Polizisten
Beitrag: Polizeiberufe werden von vielen Versicherern in günstige Berufsklassen (1–2) eingeordnet. Wenn der Dienstherr einen Zuschuss zahlte (z. B. 20 €/Monat), entfällt er beim Wechsel – die Gesamtprämie bleibt, Sie zahlen den vollen Betrag. Absicherungshöhe: Faustregel 70–80 % des Nettoeinkommens als BU-Rente; bei Beförderung Nachversicherung nutzen. Empfehlung: Vor Wechsel Vertrag und Nachversicherungsoption durchgehen; nach Wechsel Frist einhalten.
Praxistipp: Belege und Vertragsunterlagen aufbewahren; bei Unklarheit Beratung (z. B. Blaulichtversichert) oder Personalstelle einbeziehen. Fristen im Kalender eintragen (z. B. Ruhestandsantrag 3 Monate vorher, Widerspruch 1 Monat).
Konkret: Zahlen und Fristen prüfen – z. B. Mindestdeckung 1–3 Mio. € bei Berufshaftpflicht, BU-Rente 70–80 % des Nettogehalts als Richtwert, Nachversicherung innerhalb 3–6 Monate nach Gehaltserhöhung nutzen. Handlungsempfehlung: Einmal jährlich alle Verträge (BHV, BU, Altersvorsorge) durchgehen und bei Lebensereignissen (Beförderung, Familie, Wechsel) anpassen; Fristen (z. B. 24 Monate bAV-Übertragung, 1 Monat Widerspruch) einhalten.
Praxistipp: Belege und Vertragsunterlagen aufbewahren; bei Unklarheit Beratung (z. B. Blaulichtversichert) oder Personalstelle einbeziehen. Fristen im Kalender eintragen (z. B. Ruhestandsantrag 3 Monate vorher, Widerspruch 1 Monat). Zahlen: Mindestdeckung 1–3 Mio. € bei Berufshaftpflicht; BU-Rente 70–80 % des Nettogehalts; Nachversicherung 3–6 Monate nach Ereignis nutzen.
Fazit
Mit dem richtigen Überblick und einer klaren Einordnung in Ihre Gesamtabsicherung können Sie sinnvolle Entscheidungen treffen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.