BU Arbeitgeberwechsel – Leitfaden für Familie

9.03.2026 |Allgemein

Bei Arbeitgeberwechsel mit Familie müssen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht kündigen – der Vertrag läuft weiter. Wichtig sind Beitrag (evtl. Wegfall von Zuschüssen), Absicherungshöhe für den Familienunterhalt und die Nachversicherung für Partner und Kinder. Die BaFin empfiehlt, bei Lebensänderungen Verträge auf Lücken zu prüfen.

Das Wichtigste in Kürze

BU bleibt : Persönlicher Vertrag; beim Wechsel kein Verlust, aber Zuschuss des Arbeitgebers kann entfallen – vollen Beitrag einplanen.

Familienabsicherung : BU-Rente sollte 70–80 % des Nettoeinkommens abdecken, um Unterhalt für Partner und Kinder zu sichern.

Nachversicherung : Oft 3–6 Monate nach Gehaltserhöhung oder Wechsel die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

Partner : Eigenen BU-Schutz prüfen; bei beiden Partnern abgesichert, ist die Familie doppelt abgesichert.

BU und Familie: Absicherungshöhe und Unterhalt

Eine BU-Rente soll im Leistungsfall den Lebensstandard und den Unterhalt für Partner und Kinder sichern. Faustregel: 70–80 % des Nettoeinkommens als BU-Rente anpeilen. Bei Arbeitgeberwechsel kann das Gehalt steigen – dann Nachversicherung nutzen (typische Frist 3–6 Monate), um die Rente anzupassen. Wenn der Partner kein oder geringes Einkommen hat, ist Ihre BU umso wichtiger; umgekehrt sollte auch der Partner eine BU haben. Kinder sind über Hinterbliebenenabsicherung (z. B. in der BU oder separater Risikolebensversicherung) abzusichern – Vertrag auf Begünstigte prüfen.

Checkliste für Familien beim Arbeitgeberwechsel

1. Zuschuss: Zahlt der neue Arbeitgeber einen BU-Zuschuss? Wenn nicht, vollen Beitrag im Haushaltsbudget einplanen.

2. Rente: Reicht die vereinbarte BU-Rente für Unterhalt (Miete, Kinder, Lebenshaltung)? Sonst Nachversicherung innerhalb der Frist (3–6 Monate) nutzen.

3. Partner: Hat der Partner eine eigene BU? Bei beiden Partnern BU reduziert das Risiko für die Familie.

4. Begünstigte: Bei BU-Vertrag Begünstigte (Partner, Kinder) für den Todesfall prüfen – oft in Kombination mit Risikolebensversicherung.

Praxistipp: Belege und Vertragsunterlagen aufbewahren; bei Unklarheit Beratung (z. B. Blaulichtversichert) oder Personalstelle einbeziehen. Fristen im Kalender eintragen (z. B. Ruhestandsantrag 3 Monate vorher, Widerspruch 1 Monat).

Konkret: Zahlen und Fristen prüfen – z. B. Mindestdeckung 1–3 Mio. € bei Berufshaftpflicht, BU-Rente 70–80 % des Nettogehalts als Richtwert, Nachversicherung innerhalb 3–6 Monate nach Gehaltserhöhung nutzen. Handlungsempfehlung: Einmal jährlich alle Verträge (BHV, BU, Altersvorsorge) durchgehen und bei Lebensereignissen (Beförderung, Familie, Wechsel) anpassen; Fristen (z. B. 24 Monate bAV-Übertragung, 1 Monat Widerspruch) einhalten.

Praxistipp: Belege und Vertragsunterlagen aufbewahren; bei Unklarheit Beratung (z. B. Blaulichtversichert) oder Personalstelle einbeziehen. Fristen im Kalender eintragen (z. B. Ruhestandsantrag 3 Monate vorher, Widerspruch 1 Monat). Zahlen: Mindestdeckung 1–3 Mio. € bei Berufshaftpflicht; BU-Rente 70–80 % des Nettogehalts; Nachversicherung 3–6 Monate nach Ereignis nutzen.

Fazit

Mit dem richtigen Überblick und einer klaren Einordnung in Ihre Gesamtabsicherung können Sie sinnvolle Entscheidungen treffen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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