BU Anwartschaft für THW: Kurzüberblick

9.03.2026 |Allgemein

BU-Anwartschaft sichert Einsatzkräften im THW (Technisches Hilfswerk) das Recht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung später ohne erneute Gesundheitsprüfung abzuschließen. Für Helferinnen und Helfer, die oft erst nach der Ausbildung oder dem Wechsel in den Hauptberuf eine volle BU abschließen wollen, ist die Anwartschaft ein wichtiger Baustein. Die BaFin regelt Versicherungsverträge; typische Verfallsfristen liegen bei 3 bis 6 Monaten nach Ende der Anwartschaft – rechtzeitig verlängern oder in einen Vollvertrag umwandeln.

Das Wichtigste in Kürze

BU-Anwartschaft THW : Option, später eine BU ohne erneute Gesundheitsprüfung zu bekommen; besonders sinnvoll in Ausbildung oder bei befristeten Verhältnissen.

Verfallsfrist : Oft 3–6 Monate nach Ende der Anwartschaft; Verlängerung oder Umwandlung in Vollvertrag vor Ablauf prüfen.

Beitrag : Deutlich günstiger als eine volle BU; bei Umwandlung wird das Eintrittsalter und der Gesundheitsstand von damals zugrunde gelegt.

Handlungsempfehlung : Anwartschaft mindestens 1–2 Monate vor Ablauf verlängern oder in BU-Vertrag umwandeln; bei THW-Wechsel (z. B. in Festanstellung) zeitnah prüfen.

Wann und für wen lohnt sich die BU-Anwartschaft im THW?

Ehrenamtliche und Helfer im THW haben oft noch keinen festen BU-Bedarf oder wollen erst nach der Grundausbildung abschließen. Die Anwartschaft friert den Risikostand (Alter, Gesundheit) ein. Laut GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) steigen BU-Beiträge mit jedem Lebensjahr; ein Abschluss mit 25 ist günstiger als mit 35. Wer also noch unsicher ist, ob er eine volle BU braucht, sichert sich mit der Anwartschaft die Option. Frist: Die meisten Tarife sehen eine Verlängerung um jeweils 1–2 Jahre vor; spätestens vor Ablauf der Verfallsfrist (häufig 3 oder 6 Monate) handeln.

Umwandlung und Beitrag bei Umstieg in die Voll-BU

Bei Umwandlung in einen Vollvertrag entfällt eine erneute Anamnese und Risikoprüfung – vorausgesetzt, Sie melden keine neuen Vorerkrankungen. Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter zum Zeitpunkt der Anwartschaft und der gewählten Rente (z. B. 1.500 oder 2.000 € monatlich). Für THW-Kräfte mit körperlicher Tätigkeit ist die Berufsklasse relevant; Blaulichtberufe werden von vielen Versicherern in günstigere Klassen eingeordnet. Empfehlung: Vor Ende der Anwartschaft Angebot für Voll-BU einholen und mit bestehenden Verträgen (z. B. Dienstunfähigkeit beim Arbeitgeber) abstimmen.

Konkret: Zahlen und Fristen prüfen – z. B. Mindestdeckung 1–3 Mio. € bei Berufshaftpflicht, BU-Rente 70–80 % des Nettogehalts als Richtwert, Nachversicherung innerhalb 3–6 Monate nach Gehaltserhöhung nutzen. Handlungsempfehlung: Einmal jährlich alle Verträge (BHV, BU, Altersvorsorge) durchgehen und bei Lebensereignissen (Beförderung, Familie, Wechsel) anpassen; Fristen (z. B. 24 Monate bAV-Übertragung, 1 Monat Widerspruch) einhalten.

Fazit

Mit dem richtigen Überblick und einer klaren Einordnung in Ihre Gesamtabsicherung können Sie sinnvolle Entscheidungen treffen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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