BU Anwartschaft für Angestellte: Kurzüberblick – Kurzüberbli

9.03.2026 |Allgemein

Die BU-Anwartschaft sichert die Wiedereinstiegsmöglichkeit in eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach einer Unterbrechung (z. B. Wechsel in GKV, Kündigung) ohne erneute Gesundheitsprüfung. Für Angestellte in Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst kann sie sinnvoll sein, wenn die BU vorübergehend nicht fortgeführt wird. Dieser Artikel erklärt Voraussetzungen, Fristen und Kosten.

Das Wichtigste in Kürze

BU-Anwartschaft Angestellte: Ermöglicht Wiedereinstieg in BU ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb einer Frist (oft 3–5 Jahre); Beitrag für Anwartschaft deutlich niedriger als Voll-BU.

Wann sinnvoll: Bei temporärer Kündigung (z. B. GKV-Wechsel), finanzieller Engpass oder Berufswechsel – Absicherung der Gesundheit für späteren Wiedereinstieg.

Frist: Wiedereinstiegsfrist (z. B. 3–5 Jahre) und Höchstalter (z. B. 55) beachten; nach Ablauf neue Gesundheitsprüfung nötig.

Empfehlung: Nur kündigen, wenn unvermeidbar; Anwartschaft rechtzeitig vereinbaren und Fristen im Blick behalten.

Was ist die BU-Anwartschaft?

Die Anwartschaft ist ein Recht, innerhalb einer vereinbarten Frist (typisch 3–5 Jahre) und bis zu einem Höchstalter (z. B. 55) wieder in eine vollwertige BU einzusteigen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Beitrag für die reine Anwartschaft liegt oft bei ca. 10–20 % des vollen BU-Beitrags. Angestellte haben keinen dienstlichen BU-Schutz – wer die BU z. B. wegen Wechsel in die GKV kündigt, verliert den Vertrag; neue BU später bedeutet neue Gesundheitsprüfung (Risiko von Zuschlägen oder Ablehnung). Die Anwartschaft „friert“ die Gesundheit für den Wiedereinstieg ein.

Fristen und Handlungsempfehlungen

Wiedereinstiegsfrist und Höchstalter im Vertrag prüfen – nach Ablauf ist nur noch Neuantrag mit Gesundheitsprüfung möglich. Beitrag für Anwartschaft regelmäßig zahlen; bei Verzug kann das Recht erlöschen. Angestellte sollten BU nur kündigen, wenn zwingend nötig (z. B. GKV-Pflicht); dann Anwartschaft mit dem Anbieter vereinbaren. Beamte mit temporärer BU-Kündigung können ebenfalls Anwartschaft nutzen, um später wieder einzusteigen.

Fazit

Die BU-Anwartschaft für Angestellte sichert das Recht auf Wiedereinstieg ohne erneute Gesundheitsprüfung; Fristen und Höchstalter beachten. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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