fbpx

BU-Absicherungshöhe – Berechnung für Angestellte

20.02.2026 |Allgemein

Angestellte haben bei Berufsunfähigkeit nur Anspruch auf Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung – und die setzt Erwerbsunfähigkeit voraus und fällt oft gering aus. Die private BU-Rente soll die Lücke zum notwendigen Einkommen schließen. Wie viel BU-Rente Sie brauchen, lässt sich berechnen. Dieser Artikel erklärt die Berechnung der BU-Absicherungshöhe für Angestellte.

Das Wichtigste in Kürze

Lücke berechnen:
Ziel = monatlicher Bedarf (Existenz + Alltag). BU-Rente + Erwerbsminderungsrente (und ggf. anderes Einkommen) sollen diesen Bedarf decken. Formel: BU-Rente ≥ Bedarf minus Erwerbsminderungsrente (minus anderes Einkommen).
Erwerbsminderungsrente
schätzen: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hängt von Beitragsjahren und Entgelt ab – oft deutlich unter dem bisherigen Netto. Näherung: 30–40 % des letzten Nettos (sehr grob); genau über Rentenversicherung (Rentenauskunft) oder Rechner.
Bedarf
ermitteln: Fixkosten (Miete, Kredite, Versicherungen, Krankenkasse) + Alltag (Essen, Mobilität, Kleidung, Freizeit) + Puffer. Faustregel: 70–80 % des aktuellen Nettos als Ziel für Gesamteinkommen im BU-Fall.
Höchstgrenzen:
Versicherer begrenzen die BU-Rente oft in Relation zum Nettoeinkommen (z. B. max. 80–90 % des Nettos). Nachversicherung nutzen, wenn Gehalt steigt – sonst bleibt die Absicherung hinterher.

Warum die Höhe für Angestellte wichtig ist

Angestellte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Berufsunfähigkeit gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr – nur Erwerbsminderungsrente, wenn Sie weniger als 3 bzw. 6 Stunden irgendeine Tätigkeit ausüben können. Die Höhe ist von Beitragsjahren und Entgelt abhängig und liegt oft bei unter 1.500 € oder deutlich darunter – nicht ausreichend für gewohnten Lebensstandard. Die private BU springt bereits bei 50 % Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf ein – Höhe muss so gewählt sein, dass Bedarf gedeckt ist.

Schritt-für-Schritt-Berechnung

Schritt 1 – Bedarf: Monatlichen Bedarf festlegen – Fixkosten (Miete/Kredit, NK, Versicherungen, Krankenkasse) + Lebenshaltung (Essen, Mobilität, Kleidung, Freizeit) + Puffer. Faustregel: 70–80 % des aktuellen Nettos als Ziel-Einkommen im BU-Fall. Schritt 2 – Erwerbsminderungsrente: Schätzen (z. B. 30–40 % des Nettos) oder Rentenauskunft / Rechner nutzen. Schritt 3 – Lücke: Bedarf minus Erwerbsminderungsrente minus weiteres Einkommen (z. B. Partner, Kapitalerträge) = notwendige BU-Rente. Beispiel: Bedarf 2.800 €, Erwerbsminderungsrente 1.000 € → BU-Rente mindestens 1.800 € – besser mit Puffer (z. B. 2.000 €).

Besonderheiten und Fallstricke

Höchstrente: Versicherer begrenzen die BU-Rente (z. B. max. 80–90 % des Nettoeinkommens). Zu viel kann nicht versichert werden – realistisch planen. Steuern: BU-Rente ist Einkommen und kann steuerpflichtig sein – Netto-Bedarf im Auge behalten. Nachversicherung: Bei Gehaltserhöhung die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen – sonst hinkt die Absicherung hinterher. Kinder / Partner: Unterhalt oder familiäre Ausgaben einrechnen – Bedarf entsprechend höher ansetzen. Dynamik: Automatische Erhöhung von Rente und Beitrag kann die Absicherung mitwachsen lassen – Kosten beachten.

Fazit

Die BU-Absicherungshöhe für Angestellte ergibt sich aus Bedarf minus Erwerbsminderungsrente (und sonstiges Einkommen). Bedarf realistisch schätzen (z. B. 70–80 % Netto), Erwerbsminderungsrente prüfen, Lücke berechnen – Nachversicherung und Höchstgrenzen im Blick behalten. So sichern Sie ausreichend ohne Überversicherung. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Dein Weg zur besten Versicherung

    Schritt 1: Wähle deine Berufsgruppe












    Schritt 2: Bitte gib deine Daten an, über die wir dich erreichen können.

    Blaulichtversichert 3502 Bewertungen auf ProvenExpert.com