Angestellte im öffentlichen Dienst (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) haben keine Beamtenversorgung – bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung bleibt nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (oft unter 1.000 €/Monat). Die BU-Absicherungshöhe muss die Lücke zum bisherigen Lebensstandard schließen. Dieser Artikel erklärt die Berechnung der BU-Absicherungshöhe für angestellte Einsatzkräfte.
BU-Absicherungshöhe für Angestellte: So berechnen Sie Ihren
Das Wichtigste in Kürze
• Faustregel : Mindestens 80 % des netto monatlichen Einkommens (inkl. Zulagen) bis zum geplanten Renteneintritt (z. B. 67) absichern – Beispiel: 2.500 € Netto → 2.000 € BU-Rente anstreben.
• Berechnung : Nettoeinkommen minus erwartete Erwerbsminderungsrente (z. B. 800–1.200 €) = Lücke; BU-Rente sollte Lücke decken; KV-Beiträge im BU-Fall (weiterhin fällig) einrechnen.
• Obergrenze : Versicherer begrenzen die max. BU-Rente (z. B. 80 % des Netto oder Absolutbetrag); Angestellte mit hohem Einkommen müssen mehrere Verträge oder Zusatz-BU prüfen.
• Dynamik : 3–5 % jährliche Erhöhung der Rente und Beitrag – hält die Kaufkraft, Beitrag steigt; Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Gehaltserhöhung nutzen.
So berechnen Sie Ihre BU-Absicherungshöhe
Schritt 1 – Nettoeinkommen: Brutto (inkl. Zulagen: Schicht, Erschwernis, Einsatz) minus Steuern, Sozialabgaben, KV = Netto. Beispiel: 3.800 € Brutto → ca. 2.500 € Netto (abhängig von Steuerklasse, KV).
Schritt 2 – Erwerbsminderungsrente: Bei BU haben Sie ggf. Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente (volle Rente bei unter 3 Std. täglicher Arbeit, teilweise bei 3–6 Std.). Richtwert: 800–1.500 €/Monat (abhängig von Beitragsjahren und Durchschnittseinkommen). Renteninformation der DRV enthält Hinweis auf Erwerbsminderung.
Schritt 3 – Lücke: Ziel = 80 % des Netto (z. B. 2.000 €); minus Erwerbsminderungsrente (z. B. 1.000 €) = Lücke 1.000 €. BU-Rente sollte mind. 1.000 € betragen – besser 1.200–1.500 € für Puffer (KV, Inflation).
Drei Zahlen für die Praxis
1. Netto × 0,8 = Ziel-BU-Rente (z. B. 2.500 € × 0,8 = 2.000 €).
2. Ziel minus Erwerbsminderungsrente = notwendige BU-Rente (z. B. 2.000 € − 1.000 € = 1.000 € – in der Praxis höher absichern, z. B. 1.500 €).
3. Beitrag grob: Mit 30 und 1.500 € Rente oft 120–180 €/Monat – Angebote einholen und Nachversicherungsgarantie vereinbaren.
Praxistipp: Belege und Vertragsunterlagen aufbewahren; bei Unklarheit Beratung (z. B. Blaulichtversichert) oder Personalstelle einbeziehen. Fristen im Kalender eintragen (z. B. Ruhestandsantrag 3 Monate vorher, Widerspruch 1 Monat).
Konkret: Zahlen und Fristen prüfen – z. B. Mindestdeckung 1–3 Mio. € bei Berufshaftpflicht, BU-Rente 70–80 % des Nettogehalts als Richtwert, Nachversicherung innerhalb 3–6 Monate nach Gehaltserhöhung nutzen. Handlungsempfehlung: Einmal jährlich alle Verträge (BHV, BU, Altersvorsorge) durchgehen und bei Lebensereignissen (Beförderung, Familie, Wechsel) anpassen; Fristen (z. B. 24 Monate bAV-Übertragung, 1 Monat Widerspruch) einhalten.
Fazit
BU-Absicherungshöhe für Angestellte mit Berechnung aus Netto und Lücke sichert den Lebensstandard. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.