Wechsel von Tarifen oder Anbietern bei der Blaulicht-Absicherung (BU, Altersvorsorge, KV) ist mit Kindern besonders zu durchdenken: Familienversicherung, Kinderzulagen (Riester), Hinterbliebenenabsicherung und Kosten für mehrere Personen. Dieser Artikel gibt Tipps zum Blaulicht-Wechsel für Einsatzkräfte mit Kindern.
Blaulicht-Wechsel: Tipps für Einsatzkräfte
Das Wichtigste in Kürze
• Wechsel = Kündigung beim alten und Neuantrag beim neuen Anbieter – neue Gesundheitsprüfung bei BU und KV; Altersrückstellungen bei PKV gehen beim Wechsel verloren (Ausnahme: Wechsel innerhalb beihilfekonformer Tarife mit Übertragung in manchen Fällen).
• Kinder : Riester mit Kinderzulage – bei Wechsel zu anderer Altersvorsorge (z. B. reine Basisrente) Zulage und Förderung prüfen; KV: Kinder in GKV oft familienversichert, bei PKV Kindertarif – Wechsel kann Kinder mit betreffen.
• Frist : Kündigungsfrist (oft 3 Monate zum Ende der Laufzeit) einhalten; Überlappung vermeiden (keine Lücke ohne BU/KV); neuer Vertrag vor Ende des alten abschließen.
• Handlungsempfehlung : Wechsel nur mit konkretem Vorteil (deutlich bessere Leistung oder günstigerer Beitrag); Risiko Ablehnung oder Risikozuschlag bei neuer Gesundheitsprüfung bedenken.
Wechsel mit Kindern: Was zu beachten ist
Altersvorsorge: Wenn Sie Riester mit Kinderzulage haben und zu Basisrente wechseln wollen, Förderung und Zulage gehen verloren – Kinderzulage (z. B. 175 € pro Kind p. a.) und Steuerförderung prüfen. Wechsel kann sinnvoll sein, wenn Riester nicht mehr passt (z. B. Wohn-Riester nicht genutzt) – dann Übertragung oder Beitragsfreistellung prüfen.
Krankenversicherung: Kinder in GKV sind kostenfrei mitversichert (unter Einkommensgrenze); bei Wechsel eines Elternteils in PKV müssen Kinder ggf. eigenen Kindertarif bekommen – Kosten für Familie steigen. Beihilfe (Beamte): Kinder beihilfeberechtigt? Dann Restkosten-PKV für Kinder – Wechsel des Elternteil-Tarifs kann Kindertarife beim gleichen Anbieter günstiger machen (Familienrabatt).
Drei Schritte beim Wechsel mit Kindern
1. Vergleich: Neuer Tarif muss Leistung und Kosten (inkl. alle Familienmitglieder) deutlich verbessern – Kinderzulage und KV-Kosten für Kinder einrechnen.
2. Gesundheitsprüfung: BU/KV – Risiko Ablehnung oder Zuschlag; Annahme des neuen Anbieters vor Kündigung sichern.
3. Fristen: Kündigung fristgerecht; neuer Vertrag mit Beginn direkt nach Ende des alten – keine Lücke; Riester ggf. Übertragung innerhalb 6 Monate nutzen.
Praxistipp: Belege und Vertragsunterlagen aufbewahren; bei Unklarheit Beratung (z. B. Blaulichtversichert) oder Personalstelle einbeziehen. Fristen im Kalender eintragen (z. B. Ruhestandsantrag 3 Monate vorher, Widerspruch 1 Monat).
Konkret: Zahlen und Fristen prüfen – z. B. Mindestdeckung 1–3 Mio. € bei Berufshaftpflicht, BU-Rente 70–80 % des Nettogehalts als Richtwert, Nachversicherung innerhalb 3–6 Monate nach Gehaltserhöhung nutzen. Handlungsempfehlung: Einmal jährlich alle Verträge (BHV, BU, Altersvorsorge) durchgehen und bei Lebensereignissen (Beförderung, Familie, Wechsel) anpassen; Fristen (z. B. 24 Monate bAV-Übertragung, 1 Monat Widerspruch) einhalten.
Fazit
Blaulicht-Wechsel mit Kindern erfordert Familienkosten und Förderung (Riester, KV) im Blick. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.