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Beurlaubung und Versicherungen: Was weiterläuft und was Sie anpassen müssen

20.02.2026 |Allgemein

Beurlaubung ohne Dienstbezüge – z. B. für Sabbatical, Elternzeit oder persönliche Auszeit – hat Folgen für Heilfürsorge, Beihilfe, Restkostenversicherung (PKV) und oft für Dienstunfähigkeits- sowie Altersvorsorgeverträge. Nicht alles läuft automatisch weiter; manches entfällt oder muss selbst getragen werden. Für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ist es wichtig, vor einer Beurlaubung zu klären, was mit den Versicherungen passiert und welche Anpassungen nötig sind. Dieser Artikel gibt einen Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

Heilfürsorge/Beihilfe:
Bei unbezahlter Beurlaubung kann der Beihilfeanspruch ruhen oder entfallen – die genaue Regelung steht in den Beihilfevorschriften und in Ihrem Beurlaubungsbescheid; oft müssen Sie sich in der Zeit selbst krankenversichern (z. B. GKV oder Voll-PKV).
Restkosten-PKV:
Wenn keine Beihilfe gezahlt wird, reicht die Restkostenversicherung nicht aus – Sie brauchen eine Vollversicherung oder den Wechsel in die GKV (wenn möglich); nach Rückkehr in den Dienst kann die Beihilfe wieder greifen und die Restkosten-PKV wieder genutzt werden.
DU/BU und Altersvorsorge:
Beiträge müssen oft weiter aus eigenem Einkommen gezahlt werden; bei längerer Beurlaubung Beitragspausen oder Reduzierung mit dem Versicherer prüfen, um Verträge nicht zu gefährden.
Rechtzeitig klären:
Vor Antrag auf Beurlaubung mit Personalstelle, Beihilfestelle und Versicherern abstimmen.

Heilfürsorge und Beihilfe in der Beurlaubung

In der Regel gilt: Beihilfe wird gewährt, wenn Sie Beamtin oder Beamter mit Anspruch auf Dienstbezüge sind. Bei Beurlaubung ohne Dienstbezüge entfällt oft der Anspruch auf Dienstbezüge – und damit in vielen Fällen auch der Beihilfeanspruch (oder er wird ausgesetzt). Die Heilfürsorge des Dienstherrn „läuft“ in dieser Zeit dann nicht für Sie. Sie müssen sich selbst krankenversichern: entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. als freiwilliges Mitglied) oder in der privaten Krankenversicherung mit einem Volltarif (nicht nur Restkosten). Ob und in welchem Umfang bei Teilbezügen (z. B. Elterngeld plus Beurlaubung) noch Beihilfe gewährt wird, ist landesspezifisch – die Beihilfestelle und Ihr Beurlaubungsbescheid geben Auskunft. Nach Ende der Beurlaubung kehren Sie in der Regel in den statusmäßigen Beihilfeanspruch zurück; die Restkosten-PKV kann wieder genutzt werden.

DU, Altersvorsorge und sonstige Verträge

Dienstunfähigkeits- (DU-) und Berufsunfähigkeits- (BU-) Verträge laufen in der Beurlaubung in der Regel weiter – Sie sind aber verpflichtet, die Beiträge zu zahlen. Ohne Gehalt kann das belastend sein; manche Tarife sehen Beitragspausen oder Beitragsreduzierung bei nachweislich fehlendem Einkommen vor – vor der Beurlaubung mit dem Versicherer klären. Altersvorsorge (Riester, Basisrente, BAV): Auch hier laufen Verträge weiter; Beitragspausen oder Rückzahlung von Förderung können Folgen haben (z. B. Zulagenrückzahlung bei Riester). Prüfen Sie, ob Sie in der Beurlaubung mindestens den Mindestbeitrag zahlen können oder ob Sie eine offizielle Pause vereinbaren. Rechtsschutz und Haftpflicht sind in der Regel unabhängig vom Dienststatus – sie laufen weiter, solange Sie die Beiträge zahlen.

Fazit

Bei Beurlaubung ohne Dienstbezüge können Heilfürsorge und Beihilfe entfallen; Sie müssen sich in der Zeit selbst krankenversichern. DU, Altersvorsorge und andere Verträge laufen weiter – die Beiträge müssen Sie aus eigenem Einkommen zahlen; Beitragspausen oder Anpassungen rechtzeitig mit Versicherern und Beihilfestelle klären. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

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