Beihilfe im Ruhestand: Änderungen und Beitrag für Beamte

9.03.2026 |Allgemein

Beihilfe im Ruhestand – für Beamtinnen und Beamte ändert sich mit dem Eintritt in den Ruhestand der Beihilfesatz: Von oft 50 % (aktiv, ohne Kinder) auf 70 % (Ruhestand). Der Restkostenanteil sinkt von 50 % auf 30 %. Gleichzeitig steigen die PKV-Beiträge in vielen Tarifen im Alter. Dieser Artikel erklärt Änderungen und Beitragsplanung für Beamte im Ruhestand.

Das Wichtigste in Kürze

Beihilfesatz Ruhestand : In der Regel 70 % (Bund und viele Länder) – Sie tragen nur noch 30 % der anerkannten Kosten; die Restkosten-PKV muss diesen Rest decken.

Beitrag PKV : Altersrückstellungen und Kostenerhöhungen lassen den Monatsbeitrag im Ruhestand oft steigenPrognose (z. B. mit 70 Jahren) einplanen.

Planung : Jahre vor Ruhestand Tarif und Beitragsentwicklung prüfen; ggf. Tarifwechsel oder Beitragsentlastung (z. B. höhere Selbstbeteiligung) erwägen.

Handlungsempfehlung : Beihilfestelle und PKV über Ruhestandseintritt informieren; Beitrag und Einkünfte im Ruhestand gegenüberstellen.

Was sich mit dem Ruhestand bei der Beihilfe ändert

Beihilfesatz: Mit Versetzung in den Ruhestand gilt in vielen Landesbeihilfeverordnungen und beim Bund ein Beihilfesatz von 70 % – unabhängig von Kindern. Sie reichen weiterhin Rechnungen ein und erhalten 70 % Erstattung; die Restkosten-PKV zahlt die restlichen 30 %. Antrag: Die Beihilfestelle muss den Ruhestandsstatus kennen; oft reicht die Mitteilung des Dienstherrn (z. B. mit Ruhestandsbescheid). Ehepartner: Auch Hinterbliebene bzw. mitversicherte Partner haben im Ruhestand oft 70 % Beihilfe. Konkret: Ruhestandsantrag in der Regel 3 Monate vor Pensionseintritt stellen – Beihilfestelle und PKV zeitgleich informieren, damit keine Unterbrechung oder falsche Abrechnung entsteht.

Beitrag und Planung im Ruhestand

PKV-Beitrag: Viele Tarife berechnen den Beitrag nach Alter – im Ruhestand kann der Monatsbeitrag deutlich höher sein als in aktiver Zeit (teils +20–40 %). Gegenrechnung: Pension und Beihilfe-Ersparnis (nur 30 % Rest) – reicht das Einkommen für PKV, Lebenshaltung und Rücklagen? Richtwert: PKV-Beitrag sollte 15–25 % der Nettopension nicht übersteigen – sonst Beitragsentlastung prüfen. Optionen: Beitragsentlastungstarif (höhere Selbstbeteiligung, oft 10–25 % Ersparnis), Tarifwechsel vor Ruhestand (Neue Gesundheitsprüfung beachten), Altersrückstellungen im bestehenden Tarif prüfen. Empfehlung: 5–10 Jahre vor Ruhestand Prognose von Pension und PKV-Beitrag einholen; bei Lücke Tarif oder Selbstbeteiligung anpassen.

Konkret: Zahlen und Fristen prüfen – z. B. Mindestdeckung 1–3 Mio. € bei Berufshaftpflicht, BU-Rente 70–80 % des Nettogehalts als Richtwert, Nachversicherung innerhalb 3–6 Monate nach Gehaltserhöhung nutzen. Handlungsempfehlung: Einmal jährlich alle Verträge (BHV, BU, Altersvorsorge) durchgehen und bei Lebensereignissen (Beförderung, Familie, Wechsel) anpassen; Fristen (z. B. 24 Monate bAV-Übertragung, 1 Monat Widerspruch) einhalten.

Fazit

Beihilfe im Ruhestand bringt 70 % Erstattung und damit weniger Restkosten – die PKV-Beitragsentwicklung sollte dennoch früh geplant werden. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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