Mit dem Eintritt in den Ruhestand steigt der Beihilfesatz für Beamtinnen und Beamte in Bund und den meisten Ländern von oft 50 auf 70 Prozent. Der selbst zu tragende Restkostenanteil sinkt damit von 50 auf 30 Prozent. Gleichzeitig steigen die Beiträge zur privaten Restkostenversicherung im Alter, weshalb sich eine frühe Planung lohnt.
Beihilfe im Ruhestand: Was sich für Beamte ändert
Das Wichtigste in Kürze
• Beihilfesatz im Ruhestand: in der Regel 70 Prozent, der Restkostentarif deckt die verbleibenden 30 Prozent.
• PKV-Beitrag: kann im Alter spürbar höher liegen als im aktiven Dienst, trotz gebildeter Alterungsrückstellungen.
• Antrag: die Beihilfestelle muss den Ruhestandsstatus kennen, meist über den Ruhestandsbescheid des Dienstherrn.
• Planung: Beitrag und Nettopension einige Jahre vor dem Ruhestand gegenüberstellen.
Was sich mit dem Ruhestand ändert
Mit der Versetzung in den Ruhestand gilt der höhere Beihilfesatz von 70 Prozent, unabhängig von der Kinderzahl. Du reichst weiterhin Rechnungen ein und erhältst 70 Prozent erstattet, die Restkosten-PKV übernimmt die restlichen 30 Prozent. Damit die Abrechnung nahtlos umgestellt wird, sollte der Ruhestandseintritt der Beihilfestelle und dem Versicherer rechtzeitig, in der Regel rund drei Monate vorher, mitgeteilt werden. Auch mitversicherte Partner und Hinterbliebene erhalten im Ruhestand häufig 70 Prozent Beihilfe.
Beitrag und Planung
Viele PKV-Tarife berechnen den Beitrag nach Eintrittsalter und Kostenentwicklung, im Ruhestand kann er deutlich über dem aktiven Niveau liegen. Sinnvoll ist es, Pension und den nur noch 30-prozentigen Restkostenanteil gegenzurechnen. Als Orientierung sollte der PKV-Beitrag die Nettopension nicht übermäßig belasten. Lässt sich eine Lücke absehen, helfen ein Beitragsentlastungstarif, eine höhere Selbstbeteiligung oder die Prüfung der gebildeten Alterungsrückstellungen. Bei Blaulichtversichert holen wir für Beamte einige Jahre vor dem Ruhestand eine Beitragsprognose ein und stimmen den Tarif darauf ab.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Beihilfesatz im Ruhestand?
In Bund und den meisten Ländern 70 Prozent, unabhängig von der Kinderzahl. Der Restkostenanteil sinkt auf 30 Prozent.
Muss ich die Beihilfestelle über den Ruhestand informieren?
Ja. Der Ruhestandsstatus muss bekannt sein, üblich ist die Mitteilung rund drei Monate vor dem Eintritt zusammen mit der PKV.
Steigt mein PKV-Beitrag im Ruhestand?
Häufig ja, trotz Alterungsrückstellungen. Deshalb sollte die Beitragsentwicklung früh geprüft werden.
Bekommen Hinterbliebene ebenfalls 70 Prozent?
In der Regel ja, mitversicherte Partner und Hinterbliebene erhalten im Ruhestand oft denselben Satz.
Fazit
Der Ruhestand bringt einen höheren Beihilfesatz und damit weniger Restkosten, die PKV-Beitragsentwicklung sollte aber rechtzeitig geplant werden. Den vollständigen Überblick gibt der Leitfaden zur Altersvorsorge für Beamte.