Beihilfe und leistung

9.03.2026 |Allgemein

Beihilfe und Leistung für Beamte mit Familie – der Beihilfesatz steigt mit Familienzuschlag (z. B. 70 % für Beamte mit Anspruch auf Familienbeihilfe). Ehepartner und Kinder können unter Voraussetzungen mitversichert sein; die Restkosten-PKV muss dann den Rest für die ganze Familie decken. Dieser Artikel erklärt Beihilfe-Leistung für Familien im Blaulichtbereich.

Das Wichtigste in Kürze

Beihilfesatz Familie : Oft 70 % für den Beamten und 70 % für Ehepartner und Kinder (landesspezifisch); Einkommensgrenze für Ehepartner (z. B. 18.000 €/Jahr) beachten.

Leistungsumfang : Anerkannte Aufwendungen nach Beihilfevorschriften – ambulant, stationär, Arznei, Heilmittel, Zahn; die Restkosten-PKV erstattet den Rest für alle Mitversicherten.

Familientarif : Beihilfekonformer Tarif für Familie deckt Restkosten für Partner und Kinder; Leistungsniveau (z. B. Zahn, Klinik) prüfen.

Handlungsempfehlung : Mitversicherung und Einkommensgrenze prüfen; Familientarif auf Beitrag im Ruhestand und bei Kinder (Altersgrenzen) anpassen.

Beihilfe-Leistung für Familien – Grundlagen

Mit Familienbeihilfe (z. B. Ehepartner und Kinder anspruchsberechtigt) gilt in vielen Ländern 70 % Beihilfe für den Beamten und 70 % für die mitversicherten Angehörigen. Die Restkosten-PKV muss den Rest (30 %) für alle abdecken – in der Regel über einen Familientarif. Einkommensgrenze: Überschreitet der Ehepartner die Einkommensgrenze (z. B. 18.000 € brutto/Jahr), entfällt seine Beihilfeberechtigung; er braucht eine eigene Krankenversicherung. Kinder sind in der Regel bis zur Volljährigkeit oder bis 25/27 (bei Ausbildung) beihilfeberechtigt. Beitragsbeispiel: Familientarif (Beamter + Partner + 2 Kinder) oft ca. 250–450 €/Monat (je nach Alter und Tarif); Einzelverträge für alle wären teurerVergleich lohnt sich.

Was Familien bei Beihilfe und Restkosten-PKV prüfen sollten

1. Beihilfesatz: 70 % für Sie und Angehörige? Landesbeihilfeverordnung prüfen. 2. Mitversicherung: Ehepartner unter Einkommensgrenze? Kinder im Alter/in Ausbildung? Kinderberücksichtigung bei Beihilfestelle innerhalb 3 Monate nach Geburt beantragen. 3. Restkosten-PKV: Familientarif mit beihilfekonformer Klausel; Leistungen (Zahn, Klinik, Heilmittel) für alleWartezeiten (Zahn 2–3 Jahre) einplanen. 4. Ruhestand: Beihilfesatz 70/30Beitrag der PKV für Hinterbliebene (Partner) einplanen; Kinder fallen mit Alter aus der Mitversicherung, Beitrag kann sinken. Empfehlung: Jährlich Einkommen des Partners und Kinder (Alter, Ausbildung) prüfen; Tarif und Beitrag anpassen.

Konkret: Zahlen und Fristen prüfen – z. B. Mindestdeckung 1–3 Mio. € bei Berufshaftpflicht, BU-Rente 70–80 % des Nettogehalts als Richtwert, Nachversicherung innerhalb 3–6 Monate nach Gehaltserhöhung nutzen. Handlungsempfehlung: Einmal jährlich alle Verträge (BHV, BU, Altersvorsorge) durchgehen und bei Lebensereignissen (Beförderung, Familie, Wechsel) anpassen; Fristen (z. B. 24 Monate bAV-Übertragung, 1 Monat Widerspruch) einhalten.

Fazit

Beihilfe-Leistung für Familien hängt von Beihilfesatz, Mitversicherung und Restkosten-PKV ab; Einkommensgrenze und Altersgrenzen beachten. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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