Beihilfe für Hinterbliebene von Beamten: Ansprüche und Sätze

9.03.2026 |Allgemein

Hinterbliebene von Beamten, also Witwen, Witwer und Waisen, erhalten Beihilfe, wenn sie eine Hinterbliebenenversorgung beziehen. Der Beihilfesatz liegt dann meist bei 70 Prozent. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme Restkosten-PKV, die sich häufig aus dem Vertrag des Verstorbenen weiterführen lässt.

Das Wichtigste in Kürze

Beihilfesatz: für Hinterbliebene oft 70 Prozent, der Rest über die Restkosten-PKV.

Anknüpfung: der Anspruch hängt am Bezug von Witwen- oder Witwergeld beziehungsweise Waisengeld.

Kinder: Waisenbeihilfe meist bis 25 Jahre bei Ausbildung.

Restkosten-PKV: kann oft weitergeführt werden, muss aber beihilfekonform zum 70-Prozent-Satz passen.

Wann Hinterbliebene Anspruch haben

Die Hinterbliebenenbeihilfe knüpft an die Hinterbliebenenversorgung an. Witwe oder Witwer erhalten Beihilfe, wenn sie Witwen- oder Witwergeld beziehen. Das Witwengeld beträgt nach § 20 Beamtenversorgungsgesetz in der Regel 55 Prozent des Ruhegehalts, 60 Prozent gelten nur noch im Vertrauensschutz für ältere Ehen. Kinder haben Anspruch, solange sie kindergeldberechtigt oder in Ausbildung sind, in vielen Ländern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Nach dem Tod sollte der Beihilfeträger unverzüglich informiert und der Antrag gestellt werden, da sich sonst Leistungen verzögern können. Überschreitet der hinterbliebene Partner bestimmte Einkommensgrenzen, kann sich das Witwengeld mindern, und mit ihm die Beihilfeberechtigung.

Restkosten-PKV für Hinterbliebene

Die Restkostenversicherung des Verstorbenen lässt sich oft weiterführen, häufig mit angepasstem Beitrag, weil nur noch eine Person versichert ist. Wichtig ist, dass die Beihilfeklausel und der Satz von 70 Prozent zum Tarif passen, damit weder eine Doppelleistung noch eine Lücke entsteht. Alternativ kommt ein neuer beihilfekonformer Tarif in Betracht, hier sind Kündigungsfristen und eine erneute Gesundheitsprüfung zu beachten. Bei Blaulichtversichert klären wir mit Familien schon beim Abschluss, ob der Partner im Todesfall beihilfekonform weiterversichert bleiben kann.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Beihilfesatz für Hinterbliebene?

In der Regel 70 Prozent der beihilfefähigen Kosten, den Rest übernimmt die Restkosten-PKV.

Woran ist die Hinterbliebenenbeihilfe geknüpft?

An den Bezug von Witwen- oder Witwergeld beziehungsweise Waisengeld aus der Beamtenversorgung.

Wie hoch ist das Witwengeld?

Nach § 20 BeamtVG in der Regel 55 Prozent des Ruhegehalts, im Vertrauensschutz-Altfall 60 Prozent.

Kann die Restkosten-PKV weitergeführt werden?

Oft ja, viele Tarife sehen eine Weiterführung für Hinterbliebene vor. Der Tarif muss zum 70-Prozent-Beihilfesatz passen.

Fazit

Hinterbliebene von Beamten erhalten Beihilfe, meist mit 70 Prozent, gekoppelt an die Hinterbliebenenversorgung. Wer die Restkosten-PKV rechtzeitig regelt, vermeidet Lücken in einer belastenden Phase. Den vollständigen Überblick gibt der Leitfaden zur Altersvorsorge für Beamte.

Quellen

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