Ehepartner von Beamten können Beihilfe erhalten – Voraussetzungen und Höhe sind landesrechtlich geregelt. Dieser Artikel skizziert die Grundlagen für Einsatzkräfte.
Beihilfe für Ehepartner – Voraussetzungen
Das Wichtigste in Kürze
• Voraussetzungen : Ehepartner ist beihilfeberechtigt, wenn er/sie nicht selbst Beamter oder beihilfeberechtigt ist (z. B. eigenes Beamtendienstverhältnis). Ehe muss bestehen – bei Scheidung entfällt Mitversicherung (Ausnahme: Witwen-/Witwer-Beihilfe nach Tod). Landesrecht prüfen (z. B. Nebeneinkünfte-Grenze).
• Höhe : Prozentsatz der Krankheitskosten (z. B. 70 % für Ehepartner) – Rest über PKV oder eigene GKV. Beihilfe-Prozentsatz je nach Land und Status – Beihilfestelle oder Personalstelle informieren.
• PKV : Restkosten (nach Beihilfe) müssen abgesichert werden – PKV-Familientarif oder eigener Vertrag für Partner. Kosten in Haushaltsbudget einplanen.
• Praxishinweis : Hochzeit und Scheidung melden – Beihilfe und PKV anpassen. Ruhestand: Witwen-/Witwer-Beihilfe bei Tod des Beamten – Höhe und Dauer landesrechtlich.
Fazit
Beihilfe Ehepartner: Anspruch wenn nicht selbst beihilfeberechtigt. Höhe landesrechtlich. Rest über PKV. Scheidung/Tod melden und Optionen prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.