Beihilfe für den Ehepartner: Voraussetzungen und Einkommensgrenze

9.03.2026 |Allgemein

Der Ehepartner eines Beamten ist beihilfeberechtigt, wenn sein Gesamteinkommen unter der landesrechtlichen Einkommensgrenze liegt, häufig rund 18.000 Euro brutto im Jahr, und keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Die genaue Grenze regeln die Landesbeihilfeverordnungen und weichen voneinander ab.

Das Wichtigste in Kürze

Einkommensgrenze: oft rund 18.000 Euro Gesamteinkünfte im Jahr, je nach Land etwa 15.000 bis 20.000 Euro. Darüber entfällt der Anspruch für den Partner.

Weitere Voraussetzungen: bestehende Ehe, keine GKV-Versicherungspflicht des Partners (z. B. nicht sozialversicherungspflichtig angestellt).

Beihilfesatz: mit anerkanntem Ehepartner oft 70 Prozent für den Partner, der Rest über eine Restkosten-PKV.

Eingetragene Lebenspartner sind in den meisten Ländern gleichgestellt.

Voraussetzungen im Detail

Die Mitversicherung des Ehepartners in der Beihilfe setzt voraus, dass der Partner nicht selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, etwa bei einer Beschäftigung oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder in Teilzeit. Zusätzlich gilt in den meisten Ländern eine Einkommensgrenze. Liegt das Bruttoeinkommen des Partners darüber, entfällt der Beihilfeanspruch, und der Partner muss sich selbst versichern, privat oder freiwillig gesetzlich. Eingetragene Lebenspartner sind dem Ehepartner in den meisten Landesbeihilfeverordnungen gleichgestellt. Weil die Werte abweichen, sollte die konkrete Grenze bei der Beihilfestelle erfragt werden.

Typische Konstellationen

Liegt das Einkommen unter der Grenze, kann der Partner beihilfeberechtigt sein, und ein Familientarif in der Restkosten-PKV ist oft günstiger als zwei Einzelverträge. Liegt es darüber, braucht der Partner eine eigene Krankenversicherung, während der Beamte die Beihilfe für sich und die Kinder behält. Nimmt der Partner eine Arbeit auf oder ändert sich das Gehalt, sollte das Einkommen gegen die Grenze geprüft werden. Bei Überschreitung ist die neue Versicherung fristgerecht anzumelden, um eine Lücke zu vermeiden. Eine Beihilfeergänzungsversicherung kann verbleibende Eigenanteile zusätzlich abfedern.

Häufige Fragen

Ist mein Ehepartner beihilfeberechtigt?

Ja, wenn sein Einkommen unter der landesrechtlichen Grenze (oft rund 18.000 Euro) liegt und keine GKV-Versicherungspflicht besteht.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze?

Je nach Bundesland etwa 15.000 bis 20.000 Euro Gesamteinkünfte im Jahr. Den genauen Wert nennt die Beihilfestelle.

Was passiert, wenn der Partner mehr verdient?

Dann entfällt der Beihilfeanspruch für ihn, und er muss sich selbst privat oder freiwillig gesetzlich versichern.

Gilt das auch für eingetragene Lebenspartner?

Ja, in den meisten Landesbeihilfeverordnungen sind sie dem Ehepartner gleichgestellt.

Fazit

Ob der Ehepartner Beihilfe erhält, entscheidet sich an der Einkommensgrenze des jeweiligen Landes und der GKV-Versicherungspflicht. Wer das Einkommen bei Änderungen prüft, vermeidet einen ungewollten Wegfall des Anspruchs. Den vollständigen Überblick gibt der Leitfaden zur Altersvorsorge für Beamte.

Quellen

Dein Weg zur besten Versicherung

    Schritt 1: Wähle deine Berufsgruppe












    Schritt 2: Bitte gib deine Daten an, über die wir dich erreichen können.

    Blaulichtversichert 3544 Bewertungen auf ProvenExpert.com