Beihilfe für den Ehepartner ist in den Landesbeihilfeverordnungen geregelt: Der Ehepartner eines Beamten kann unter bestimmten Voraussetzungen in die Beihilfe einbezogen werden. Entscheidend sind u. a. Einkommensgrenzen und Nichtversicherungspflicht in der GKV. Dieser Artikel gibt einen Überblick zu Voraussetzungen und Einkommensgrenzen für Einsatzkräfte.
Beihilfe für Ehepartner: Voraussetzungen für Beamte
Das Wichtigste in Kürze
• Mitversicherung Ehepartner : In vielen Ländern einkommensabhängig – z. B. Einkommensgrenze ca. 18.000 € (Brutto) pro Jahr; darüber oft kein Beihilfeanspruch für den Partner; landesspezifisch prüfen.
• Voraussetzungen : In der Regel eheliche Lebensgemeinschaft, Hauptwohnsitz im Inland, keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. nicht mehr als 30 h/Woche angestellt).
• Beihilfesatz Familie : Mit anerkanntem Ehepartner und ggf. Kindern oft 70 % Beihilfe für den Beamten und 70 % für den Partner (Rest jeweils über Restkosten-PKV).
• Handlungsempfehlung : Landesbeihilfeverordnung und Einkommensgrenze beim Dienstherrn erfragen; bei Überschreitung eigene PKV oder GKV für den Partner planen.
Beihilfe Ehepartner: Voraussetzungen im Detail
Die Mitversicherung des Ehepartners setzt voraus, dass der Partner nicht in der GKV versicherungspflichtig ist (z. B. bei Teilzeit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025 ca. 69.000 € oder geringfügig beschäftigt). Zudem gilt in vielen Ländern eine Einkommensgrenze: Liegt das Bruttoeinkommen des Partners über dieser Grenze (z. B. 18.000 €/Jahr), entfällt der Beihilfeanspruch. Der Partner muss sich dann selbst versichern (PKV oder freiwillig GKV). Eingetragene Lebenspartner sind in den meisten Landesbeihilfeverordnungen dem Ehepartner gleichgestellt. Konkret: Beihilfestelle oder Personalabteilung nach der geltenden Einkommensgrenze in Ihrem Bundesland fragen – die Werte weichen teils ab (z. B. 15.000–20.000 €).
Einkommensgrenze und typische Konstellationen
Unter der Grenze: Partner kann beihilfeberechtigt sein – Restkosten-PKV für die Familie (Familientarif) abschließen; Beitrag oft günstiger als zwei Einzelverträge. Über der Grenze: Partner braucht eigene Krankenversicherung; Familientarif entfällt für den Partner, der Beamte behält Beihilfe für sich und ggf. Kinder. Wechsel: Bei Arbeitsaufnahme des Partners Einkommen prüfen – Überschreitung kann Verlust der Beihilfe für den Partner bedeuten; Frist für Neuversicherung beachten (z. B. 3 Monate nach Wegfall). Praxistipp: Jährlich oder bei Gehaltsänderung des Partners Einkommen gegen Grenze prüfen; bei Grenzüberschreitung PKV oder freiwillige GKV rechtzeitig anmelden, um Lücken zu vermeiden.
Konkret: Zahlen und Fristen prüfen – z. B. Mindestdeckung 1–3 Mio. € bei Berufshaftpflicht, BU-Rente 70–80 % des Nettogehalts als Richtwert, Nachversicherung innerhalb 3–6 Monate nach Gehaltserhöhung nutzen. Handlungsempfehlung: Einmal jährlich alle Verträge (BHV, BU, Altersvorsorge) durchgehen und bei Lebensereignissen (Beförderung, Familie, Wechsel) anpassen; Fristen (z. B. 24 Monate bAV-Übertragung, 1 Monat Widerspruch) einhalten.
Fazit
Beihilfe für den Ehepartner hängt von Voraussetzungen und Einkommensgrenze ab; landesspezifisch prüfen und bei Änderung anpassen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.