Die beamtenrechtliche Versorgung (Ruhegehalt) ist die Grundlage für die Alters- und DU-Absicherung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Wer die Grundlagen versteht, kann Lücke und private DU richtig kalkulieren. Dieser Artikel erklärt die Versorgung für Einsatzkräfte.
Beamtenversorgung verstehen – Grundlagen für Einsatzkräfte
Das Wichtigste in Kürze
• Ruhegehalt : Nach Ruhestand (Alter oder Dienstunfähigkeit) erhalten Sie Ruhegehalt (Versorgung). Höhe abhängig von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten und Besoldung (in der Regel die letzten Jahre). Formel je nach Bundesland (Bund/Land) – oft Prozentsatz der ruhegehaltsfähigen Bezüge pro Dienstjahr. Mindestversorgung kann deutlich unter dem letzten Netto liegen.
• Dienstunfähigkeit : Bei DU wird Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ausgesprochen – Ruhegehalt wie bei Altersruhestand, berechnet aus Ihren bisherigen Dienstzeiten und Besoldung. Je kürzer die Dienstzeit, desto niedriger das Ruhegehalt – private DU schließt die Lücke.
• Lücke : Ziel-Netto (was Sie bei DU oder im Alter brauchen) minus Ruhegehalt = Lücke. Diese Lücke soll die private DU (bei DU) bzw. private Altersvorsorge (im Alter) schließen.
• Witwen-/Waisenversorgung : Bei Tod erhalten Hinterbliebene Witwen-/Waisenversorgung – eigenes Thema, für Risikoleben-Bedarf relevant.
• Praxishinweis : Versorgung bei Personalstelle oder Versorgungsrechner (Bund/Land) konkret ermitteln – dann Lücke berechnen und private DU bzw. Altersvorsorge daran ausrichten.
Fazit
Beamtenversorgung: Ruhegehalt aus Dienstzeiten und Besoldung. Bei DU und Alter – Höhe oft unter letztem Netto. Lücke = Ziel-Netto minus Ruhegehalt → mit privater DU/Vorsorge schließen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.