Stirbt ein Beamter, steht die Familie nicht ohne Versorgung da. Der Dienstherr zahlt Witwen- und Waisengeld. Doch wer genau hinsieht, erkennt: Diese Leistung ersetzt nur einen Teil des bisherigen Einkommens, und die Differenz trägt die Familie selbst.
Hinterbliebenenversorgung für Beamte: Witwen- und Waisengeld
Das Wichtigste in Kürze
• Die Hinterbliebenenversorgung umfasst vor allem Witwen- und Waisengeld.
• Das Witwengeld beträgt in der Regel 55 Prozent des Ruhegehalts.
• Waisengeld kommt je Kind hinzu, deckt aber nur einen kleinen Anteil.
• Die Lücke zum gewohnten Familieneinkommen bleibt bestehen.
Wie sich die Leistung zusammensetzt
Grundlage ist das Ruhegehalt, das dem verstorbenen Beamten zugestanden hätte. Das Witwengeld liegt bei rund 55 Prozent dieses Betrags, das Waisengeld bei einem festgelegten Anteil je Kind. Schon diese Zahlen zeigen das Problem: Aus einem vollen Beamtengehalt wird für die Hinterbliebenen ein deutlich kleinerer Betrag, während Miete, Kredite und Lebenshaltung in voller Höhe weiterlaufen.
Wie sich die Lücke schließen lässt
Die saubere Rechnung beginnt mit dem konkreten Bedarf der Familie, etwa der Restschuld einer Immobilie und dem Einkommen bis die Kinder eigenständig sind. Diesem Bedarf wird die zu erwartende Hinterbliebenenversorgung gegenübergestellt. Die verbleibende Differenz lässt sich gezielt mit einer Risikolebensversicherung absichern. Bei Blaulichtversichert berechnen wir für Beamtinnen und Beamte diese Lücke und stimmen die private Absicherung auf die staatliche Versorgung ab.
Fazit
Witwen- und Waisengeld sind eine verlässliche Basis, aber selten genug. Wer die Lücke kennt, kann sie planbar schließen. Den vollständigen Überblick gibt der Leitfaden zur Altersvorsorge für Beamte.