bAV, VBL und Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst

23.06.2026 |Allgemein

Ein verbreitetes Missverständnis: Beamte würden über die VBL oder eine betriebliche Altersversorgung fürs Alter ansparen. Tatsächlich gilt beides nicht für sie, sondern für die tariflich Beschäftigten im selben Amt. Wer den Unterschied kennt, plant die eigene Zusatzvorsorge gezielter.

Was bAV, VBL und Entgeltumwandlung eigentlich sind

Die betriebliche Altersversorgung ist eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber läuft. Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts in diese Versorgung umgeleitet, was Steuern und Sozialabgaben spart. Die VBL ist die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, in die Arbeitgeber und Beschäftigte einzahlen. Alle drei Bausteine setzen ein Beschäftigungsverhältnis mit Tarifbindung voraus.

Warum das für Beamte anders läuft

Beamte sind über die Beamtenversorgung abgesichert, die das Ruhegehalt direkt aus dem Dienstverhältnis zahlt. Eine VBL oder eine klassische Entgeltumwandlung gibt es für sie nicht. Trotzdem sind die Begriffe für Beamten-Haushalte relevant, etwa wenn ein Partner tariflich beschäftigt ist oder wenn vor der Verbeamtung eine Angestelltenphase mit VBL-Ansprüchen lag. Diese Ansprüche bleiben bestehen und gehören in die Gesamtplanung.

Wo Beamte selbst ansetzen

Für die zusätzliche Vorsorge nutzen Beamte private Wege wie die Riester-Rente oder eine private Rentenversicherung. Bei Blaulichtversichert ordnen wir ein, welche Bausteine zur Versorgungslage passen und wo alte VBL-Ansprüche aus früheren Jahren noch mitspielen.

Fazit

bAV und VBL sind kein Beamtenthema, aber kein Beamten-Haushalt ist davon ganz frei. Wer die Zuständigkeiten trennt, vermeidet doppelte oder fehlende Vorsorge. Den vollständigen Überblick gibt der Leitfaden zur Altersvorsorge für Beamte.

Quellen

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