Beamte im öffentlichen Dienst haben Zugang zu mehreren staatlichen und betrieblichen Förderungen, die in Summe einen spürbaren Vermögensaufbau ermöglichen. Riester-Zulagen, vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge über die VBL sind die drei wichtigsten Bausteine. Trotzdem nutzen viele Einsatzkräfte diese Möglichkeiten nicht vollständig, weil die Übersicht fehlt oder die Beantragung im Schichtdienst untergeht. Du erfährst hier, welche konkreten Beträge gelten und worauf du als Beamter bei Zulagen und Zuschüssen achten solltest.
Förderungen für Beamte: Riester, VWL und bAV im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
• Riester: Beamte sind unmittelbar zulageberechtigt und erhalten 175 Euro Grundzulage pro Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen bis zu 300 Euro jährlich hinzu.
• VWL: Im öffentlichen Dienst beträgt der Arbeitgeberzuschuss für vermögenswirksame Leistungen in der Regel 6,65 Euro monatlich. Manche Tarifverträge sehen höhere Beträge vor.
• bAV: Die betriebliche Altersvorsorge über die VBL oder vergleichbare Einrichtungen wird häufig arbeitgeberfinanziert. Eigenbeiträge können bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden.
Förderungen und Zulagen für Beamte: Riester mit Grund- und Kinderzulage
Beamte sind im Riester-System unmittelbar zulageberechtigt. Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr, vorausgesetzt du zahlst mindestens vier Prozent deines Vorjahres-Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen als Eigenbeitrag ein. Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen bis zu 300 Euro jährlich hinzu.
Bei einem Bruttoeinkommen von 35.000 Euro beträgt der Gesamtbeitrag vier Prozent, also 1.400 Euro im Jahr. Mit zwei Kindern erhältst du 775 Euro an Zulagen, sodass du nur 625 Euro aus eigener Tasche zahlst. Zusätzlich kannst du Riester-Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Für Einsatzkräfte mit Familien lohnt sich die Kombination aus Zulagen und Steuereffekt besonders. Blaulichtversichert kann einordnen, ob Riester in deiner Förderkonstellation die optimale Wahl ist oder ob andere Bausteine besser passen.
Vermögenswirksame Leistungen: kleiner Betrag, langer Hebel
Vermögenswirksame Leistungen sind Zuschüsse des Arbeitgebers, die in einen Sparvertrag fließen. Im öffentlichen Dienst beträgt der Zuschuss in der Regel 6,65 Euro monatlich. Das klingt gering, summiert sich aber über Jahrzehnte. In einen Aktienfonds-Sparplan eingezahlt, können VWL über 30 Jahre bei durchschnittlicher Marktrendite einen fünfstelligen Betrag ergeben.
Zudem besteht bei niedrigem Einkommen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage: 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich bei Fondssparen, also bis zu 80 Euro zusätzlich vom Staat. Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende. Viele Berufsanfänger im Polizei- oder Feuerwehrdienst liegen darunter.
Betriebliche Altersvorsorge: VBL und Entgeltumwandlung
Die betriebliche Altersvorsorge läuft für Beamte im öffentlichen Dienst häufig über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder oder vergleichbare Einrichtungen. Der Arbeitgeber finanziert einen Grundbeitrag. Darüber hinaus kannst du per Entgeltumwandlung weitere Beiträge einzahlen, die bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.
Die Auszahlung erfolgt im Ruhestand als lebenslange Rente oder als Einmalzahlung. Prüfe, ob dein Dienstherr Zuschüsse zur Entgeltumwandlung gewährt und welche Anlageform die VBL oder dein Versorgungswerk anbietet. Die Details unterscheiden sich je nach Bundesland und Arbeitgeber.
Fazit
Riester, VWL und betriebliche Altersvorsorge bilden zusammen ein Förderpaket, das Beamte im öffentlichen Dienst gezielt nutzen können. Mit konkreten Beträgen und klaren Voraussetzungen lässt sich schnell prüfen, welche Bausteine zu deiner Situation passen. Frag gezielt nach Fristen und Formularen, damit keine Förderung verfällt.
Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
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