Die Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bei Einsatzkräften mit Familie hat Folgen für Anwartschaften, Hinterbliebenenschutz und Steuer. Ob Arbeitgeberwechsel, Tarifwechsel oder Auflösung – dieser Artikel gibt einen Überblick zur bAV-Kündigung für Familien.
BAV für Familie: Kündigung im Überblick – Ratgeber für E…
Das Wichtigste in Kürze
• Kündigung der bAV kann freiwillig (z. B. Arbeitgeberwechsel) oder erzwungen (z. B. Kündigung des Arbeitsverhältnisses) sein; Anwartschaft kann übertragen, ausgezahlt oder in Rürup überführt werden.
• Für Familien : Bei Übertragung oder Auszahlung prüfen, ob Hinterbliebenenrente und Begünstigtenregelung in der neuen Anlage erhalten bleiben.
• Steuer : Ausgezahlte Anwartschaften können sofort versteuert werden (Abgeltung) oder in andere Altersvorsorge übertragen werden – Verlust der Förderung bei Auszahlung ins „freie“ Vermögen vermeiden.
• Fristen : Kündigungsfrist des bAV-Vertrags und Frist für Übertragung (z. B. 4 Monate nach Ende des Arbeitsverhältnisses) beachten.
Wann und wie bAV kündigen – Überblick für Familien
Bei Arbeitgeberwechsel (z. B. Wechsel des Rettungsdienst-Trägers oder der Feuerwehr) endet oft die Mitgliedschaft in der bAV. Sie haben dann die Wahl: Übertragung in die neue bAV des neuen Arbeitgebers, Übertragung in eine Rürup-Rente oder Auszahlung. Konkret: Die Frist für die Entscheidung beträgt häufig 3 Monate nach Ende des Arbeitsverhältnisses; verstreicht sie, kann der Träger auszahlen (mit Versteuerung) oder den Wert einbehalten. Für Familien wichtig: Die Hinterbliebenenabsicherung geht bei reiner Auszahlung verloren – das Kapital wird versteuert (oft 20–35 % Abzug) und steht zur freien Verfügung. Besser: Übertragung in einen Vertrag mit Hinterbliebenenrente und Begünstigtenregelung, damit Partner und Kinder weiter abgesichert sind. Bei Unverfallbarkeit (in der Regel ab 3 Jahren Zugehörigkeit) steht Ihnen der volle Übertragungswert zu.
Kündigung bAV: Schritte für Einsatzkräfte mit Familie
1. Grund: Arbeitgeberwechsel, Tarifwechsel oder Auflösung – je nach Grund gelten andere Fristen und Optionen; beim bisherigen Arbeitgeber oder Versorgungsträger nachfragen. 2. Anwartschaft: Wert der bAV (Guthaben oder Rentenanwartschaft) vom Arbeitgeber oder Versicherer schriftlich bestätigen lassen; der Wert kann nach 10 Jahren bei 150 €/Monat 20.000–40.000 € betragen. 3. Option wählen: Übertragung (neue bAV, Rürup, Pensionskasse) oder Auszahlung – bei Auszahlung Steuer und Sozialabgaben einkalkulieren. 4. Familie: In der Zielanlage Hinterbliebenenrente (z. B. 60 % für Partner) und Begünstigte (Partner, Kinder) wieder festlegen. 5. Frist: 3–4 Monate nach Ende des Arbeitsverhältnisses für Übertragung nutzen, sonst kann Auszahlung oder Ruhen greifen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Fazit
Die bAV-Kündigung für Familien erfordert klare Entscheidungen zu Übertragung vs. Auszahlung und den Erhalt der Hinterbliebenenabsicherung. Rechtzeitig planen. Weitere Themen: Blaulichtversichert Blog.