Grundlagen bei der bAV-Absicherung für Polizei – Ratgeber…

9.03.2026 |Allgemein

Polizistinnen und Polizisten im Angestelltenverhältnis haben oft Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – mit Arbeitgeberzuschuss und Steuerersparnis. Dieser Artikel erklärt die Grundlagen der bAV speziell für die Polizei und was bei Planung und Vertragsauswahl zu beachten ist.

Das Wichtigste in Kürze

bAV = Altersvorsorge über den Arbeitgeber (Entgeltumwandlung oder Direktzusage); bei Angestellten in der Polizei häufig tariflich geregelt mit Zuschuss.

Beamte in der Polizei haben keine bAV, sondern Beihilfe und Ruhestandsversorgung – die bAV-Grundlagen gelten vor allem für Angestellte in Vollzeit oder Teilzeit.

Wichtig : Höhe der Umwandlung, Förderobergrenze, Leistung bei Invalidität/Tod (Hinterbliebenenabsicherung) und Portabilität bei Wechsel des Dienstherrn prüfen.

Empfehlung : bAV mit BU/DU und PKV abstimmen; regelmäßig Gesamtvorsorge prüfen.

bAV-Grundlagen: Was die Polizei wissen muss

Die betriebliche Altersvorsorge wird aus Ihrem Bruttoentgelt gespeist – per Entgeltumwandlung oder über eine Direktzusage des Arbeitgebers. Der umgewandelte Betrag mindert Ihre steuerliche und sozialversicherungspflichtige Bemessungsgrundlage. Im öffentlichen Dienst gibt es oft Rahmenvereinbarungen oder Tarifverträge (TVöD, TV-L, landesspezifisch), die einen Zuschuss (z. B. 15 %) vorsehen. Konkret: Bei 200 € Umwandlung sind das 30 € Zuschuss pro Monat – über 30 Jahre mit Verzinsung ein erheblicher Mehrwert. Für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte gilt: Sie sind Beamte und haben keine bAV, sondern die alimentäre Versorgung. Angestellte in Polizeibehörden (z. B. Verwaltung, technischer Dienst, IT) können dagegen bAV nutzen – hier lohnen sich die Grundlagen: Vertragsart (Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung), Leistungsgarantie und Übertragbarkeit bei Wechsel (z. B. anderes Bundesland).

Praxis-Check: bAV für Polizei-Angestellte

1. Vertragsart: Oft Direktversicherung oder Pensionskasse; Leistung als Rente oder teils Kapital – die Leistungsübersicht zeigt garantierte und prognostizierte Werte. 2. Beitrag: Orientierung an Förderobergrenze (§ 3 Nr. 63 EStG) und Zuschuss – nicht mehr umwandeln, als gefördert wird; 4 % BBG = rund 242 €/Monat (2025). 3. Invalidität/Tod: Manche Verträge sehen BU- oder Hinterbliebenenleistungen vor; mit eigener DU/BU und Risikolebens abstimmen, um Doppelung oder Lücken zu vermeiden. 4. Wechsel: Bei Wechsel des Dienstherrn (z. B. anderes Bundesland) Anwartschaft übertragen oder in Rürup überführen – 3 Monate Frist oft für die Entscheidung; Beratung nutzen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Fazit

Die bAV-Grundlagen für die Polizei betreffen vor allem Angestellte; mit klarem Überblick über Vertragsart, Förderung und Leistungen können Sie die bAV sinnvoll in Ihre Vorsorge einordnen. Weitere Themen: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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