BAV bei Arbeitgeberwechsel: Übertragung für Angestellte Eins

9.03.2026 |Allgemein

Bei Arbeitgeberwechsel haben angestellte Einsatzkräfte Anspruch auf Wertübertragung ihrer betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Die Übertragung erhält die Anwartschaft, vermeidet Versteuerung und sichert die Altersrente. Dieser Artikel erklärt bAV bei Arbeitgeberwechsel und Übertragung für angestellte Einsatzkräfte.

Das Wichtigste in Kürze

Übertragung = Erhalt: Der Übertragungswert (Rückdeckungs- oder kontributorischer Wert) geht auf die neue bAV beim neuen Arbeitgeber – ohne sofortige Versteuerung.

Durchführungswege: Übertragung von Direktversicherung zu Pensionskasse (oder umgekehrt) ist möglich, wenn der neue Träger annimmt – nicht jeder Arbeitgeber bietet jeden Weg an.

Frist: Oft 3 Monate nach Ende des Arbeitsverhältnisses für die Entscheidung – danach kann Auszahlung (und Versteuerung) drohen.

Handlungsempfehlung: Vor Wechsel Übertragungswert erfragen, beim neuen Arbeitgeber Annahme klären, Antrag auf Übertragung rechtzeitig stellen.

Übertragung – Ablauf für angestellte Einsatzkräfte

1. Auskunft beim bisherigen Arbeitgeber/ Versorgungsträger: Übertragungswert, Formular, Frist schriftlich anfordern. Viele Träger stellen den Wert innerhalb von 2–4 Wochen aus.

2. Neuer Arbeitgeber: Klären, ob Wertübertragung angenommen wird und welcher Anbieter/ Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) genutzt wird.

3. Neuen Vertrag beim neuen Träger eröffnen – mit Angabe „Wertübertragung von [alter Träger]“; oft reicht ein Antragsformular des neuen Arbeitgebers.

4. Antrag beim alten Träger stellen: Übertragung an [Name/ Kontonummer neuer Träger]; Frist einhalten (typisch 3 Monate nach Austritt).

5. Bestätigung von beiden Seiten einholen und Vertragsunterlagen aufbewahren – für spätere Rentenberechnung und Steuer relevant.

Konkrete Zahl: Bei 10 Jahren bAV und z. B. 150 €/Monat Umwandlung kann der Übertragungswert 20.000–40.000 € betragen – Verlust durch Auszahlung und Versteuerung wäre erheblich (z. B. 25–35 % Abzug). Bei Unverfallbarkeit (ab 3 Jahren) steht Ihnen der volle Wert zu.

Direktzusage und Pensionskasse

Bei Direktzusage (Arbeitgeber trägt Risiko) wird ein Rückdeckungswert ermittelt; bei Pensionskasse/ Direktversicherung der kontributorische oder Rückkaufswert. Beide können übertragen werden – Details im Vertrag und beim Arbeitgeber erfragen. Bei Direktzusage kann die Berechnung länger dauern; bei Direktversicherung liegt der Wert oft der Rückkaufswert-Tabelle bei. Für angestellte Einsatzkräfte im Rettungsdienst, bei Feuerwehr oder Polizei gilt: Nach TVöD/TV-L sind oft Rahmenverträge mit Pensionskassen im Spiel – die Übertragung in einen anderen Vertrag desselben oder eines anderen Anbieters ist üblich. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Fazit

bAV bei Arbeitgeberwechsel: Übertragung beantragen, Frist einhalten, mit neuem Arbeitgeber abstimmen. So bleibt die Altersvorsorge für angestellte Einsatzkräfte erhalten. Mehr: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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