Anwärterinnen und Anwärter in Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst haben oft noch keine oder eine eingeschränkte betriebliche Altersvorsorge (bAV) – je nach Dienstherr. Wo bAV angeboten wird, lohnt sich der Einstieg oft früh: lange Laufzeit, niedrige Beiträge möglich. Dieser Überblick fasst zusammen, was Anwärter bei der bAV als Einsatzkräfte wissen müssen.
BAV für Einsatzkräfte: Anwärter im Überblick – Ratgeber…
Das Wichtigste in Kürze
• Angebot prüfen: Nicht jeder Dienstherr bietet Anwärtern bAV an – beim Personalamt oder Ausbildungsleitung nachfragen, ob Entgeltumwandlung möglich ist.
• Früh einsteigen: Wenn möglich, schon in der Anwärterzeit einsteigen – lange Laufzeit verbessert die spätere Rente bei gleichem Beitrag.
• Beitrag niedrig: Anwärterbezüge sind oft gering – 2–4 % Umwandlung reichen als Start; nach Verbeamtung/ Festanstellung erhöhen.
• Übertragung: Bei Wechsel (andere Behörde, Angestellter) Wertübertragung der bAV prüfen – Anwartschaft nicht verlieren.
bAV für Anwärter – Rahmenbedingungen
Rechtliche Grundlage: Ob und wie bAV für Anwärter angeboten wird, ist landes- bzw. dienstherrenabhängig – kein einheitliches Bild. In einigen Ländern und Kommunen können Anwärter im Angestelltenverhältnis bereits ab dem ersten Monat Entgelt umwandeln; bei Beamten auf Widerruf ist bAV oft ausgeschlossen. Konkrete Zahl: Bei z. B. 1.800 € Anwärterbezug und 4 % Umwandlung = 72 €/Monat – über 35 Jahre mit Verzinsung kann das eine spürbare Zusatzrente ergeben (z. B. prognostizierte 150–250 €/Monat je nach Anbieter). Gesundheitsfragen: Bei Direktversicherung oder Pensionskasse mit Versicherungselement können Annahme und Risikozuschläge eine Rolle spielen – als junger Anwärter oft unkritisch. Die Unverfallbarkeit setzt in der Regel nach 3 Jahren Zugehörigkeit ein; bei Arbeitgeberwechsel haben Sie oft bis zu 24 Monate Zeit für eine Wertübertragung.
Handlungsempfehlung für Anwärter
1. Angebot beim Dienstherrn erfragen – schriftlich festhalten, ob Entgeltumwandlung für Anwärter vorgesehen ist und ob ein Arbeitgeberzuschuss (z. B. 15 %) gewährt wird.
2. Beitrag wählen, der zum Anwärterbudget passt: 2–4 % des Bruttos sind ein guter Start; bei 1.800 € sind das 36–72 €/Monat – nach Verbeamtung oder Festanstellung können Sie auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2025 rund 242 €/Monat) erhöhen.
3. Unterlagen (Vertrag, Leistungsübersicht, Beitragsbestätigungen) von Anfang an aufbewahren – für spätere Übertragung oder Nachversicherung wichtig.
4. Nach Verbeamtung/ Festanstellung Option zur Erhöhung prüfen und ggf. Wertübertragung in Rürup oder neue bAV innerhalb von 4 Monaten anstoßen.
Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Fazit
bAV für Anwärter: Angebot prüfen, früh und mit niedrigem Beitrag einsteigen, Wertübertragung im Blick behalten. Mehr: Blaulichtversichert Blog.