Ob ein Wechsel der Basisrente (Rürup) zu einem anderen Anbieter möglich ist, hängt vom Vertragstyp und den Vertragsbedingungen ab. Anders als bei Riester gibt es kein allgemeines Portabilitätsgesetz für Rürup – Übertragung ist nur möglich, wenn beide Anbieter (alt und neu) sie vorsehen und die Rechtsprechung bzw. Vertragsgestaltung es zulässt. Für Einsatzkräfte und Beamte ist wichtig zu wissen, wann ein Wechsel infrage kommt und welche Kosten und Steuerfolgen entstehen. Dieser Artikel gibt einen Überblick.
Basisrente Wechsel – ist das möglich?
Das Wichtigste in Kürze
- Kein gesetzlicher Anspruch
- auf Wechsel: Im Gegensatz zu Riester existiert für die Basisrente kein durchgängiges Recht auf Übertragung des Vertragswerts zu einem anderen Anbieter – ob gewechselt werden kann, regeln Vertrag und Anbieter.
- Versicherungsverträge
- : Bei Rürup-Versicherungen ist eine Übertragung (Portabilität) oft nur unter bestimmten Bedingungen möglich – z. B. wenn der neue Anbieter Übernahmen anbietet und der alte die Abwicklung zulässt; Abschlusskosten können verfallen oder teilweise verloren gehen.
- Fondslösungen (Rürup-Fonds)
- : Bei Fonds- oder Banksparplänen mit Rürup-Förderung kann ein Depotwechsel oder Anbieterwechsel teils einfacher sein – Steuer: Die Förderung (Sonderausgabenabzug) bleibt erhalten, solange die Rechtform (geförderte Basisrente) gewahrt bleibt; Details mit Anbieter und Berater klären.
- Vor Wechsel
- : Kosten (Übertragungsgebühren, neue Abschlusskosten), Garantien (z. B. garantierte Rente beim alten Vertrag) und Konditionen (Rentenfaktor, Kostenquote) vergleichen – ein Wechsel lohnt sich nur, wenn die Gesamtkosten und die erwartete Rente besser sind.
Was bei Übertragung passiert
Bei gelungener Übertragung wird der Vertragswert (oder ein Barwert) vom alten zum neuen Anbieter überwiesen; der alte Vertrag endet, der neue läuft mit dem übertragenen Guthaben weiter. Steuerlich: Wenn die Rechtform der geförderten Basisrente durchgängig eingehalten wird, gibt es keine Besteuerung der Übertragung; Sonderausgabenabzug für künftige Beiträge gilt beim neuen Vertrag. Verlust: Beim alten Vertrag bereits gezahlte Abschlusskosten sind weg – beim neuen können erneut Kosten anfallen; Gesamtrechnung vorher durchführen.
Wann lohnt sich ein Wechsel?
Ein Wechsel lohnt sich vor allem, wenn der neue Anbieter deutlich geringere Verwaltungs- und Fondskosten hat oder bessere Anlageergebnisse erwarten lässt und die Einmalkosten des Wechsels in absehbarer Zeit eingespielt werden. Bei kurzer Restlaufzeit oder hohen Übertragungshürden kann Liegenlassen und weiter besparen die pragmatische Lösung sein. Einsatzkräfte sollten honorarorientierte oder neutrale Beratung nutzen, um Wechsel vs. Beibehalten sachlich zu vergleichen.
Fazit
Ein Wechsel der Basisrente ist nicht gesetzlich garantiert, aber bei vielen Anbietern unter bestimmten Bedingungen möglich. Vertragsbedingungen und Kosten prüfen, Barwert und erwartete Rente alt vs. neu vergleichen – nur wechseln, wenn es rechnerisch und persönlich sinnvoll ist. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.