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Basisrente-Wechsel: Ist das möglich?

20.02.2026 |Allgemein

Ein Wechsel der Basisrente (Rürup) von einem Anbieter zum anderen ist nicht wie bei einer Riester-Rente oder einem Girokonto – es gibt kein gesetzliches Portabilitätsrecht für die Basisrente. Sie können den Vertrag kündigen (mit Steuer- und Rückzahlungsfolgen) oder beitragsfrei stellen; ein übertragbarer Wert auf einen neuen Rürup-Vertrag ist nur in engen Grenzen möglich. Dieser Artikel erklärt, was beim Basisrenten-Wechsel für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst geht.

Das Wichtigste in Kürze

Kein Portabilitätsrecht: Die Basisrente ist nicht wie die bAV oder Riester auf einen Wertübertrag zu einem anderen Anbieter ausgelegt. Ein direkter Wechsel („Alter Vertrag → neuer Vertrag“ mit Übertrag des Kapitals) ist in der Regel nicht vorgesehen – anders als bei bAV bei Arbeitgeberwechsel.

Kündigung: Wenn Sie die Basisrente kündigen, wird das Guthaben ausgezahlt (sofern vertraglich möglich) und unterliegt der Besteuerung sowie ggf. der Rückzahlung der Steuerförderung. Das ist meist teuer und nur in Ausnahmen sinnvoll.

Beitragsfreistellung: Sie können den Vertrag oft beitragsfrei stellen – dann wird kein neues Kapital eingezahlt, aber das bisherige Guthaben bleibt im Vertrag und führt später zu einer (geringeren) Rente. Neuer Vertrag bei anderem Anbieter parallel möglich – aber doppelte Verträge und Kosten.

• Für Einsatzkräfte: Vor Abschluss den Anbieter und die Kosten gut wählen; ein späterer Wechsel ist kaum ohne Nachteile möglich.

Warum ein Wechsel schwierig ist

Die Basisrente wurde steuerlich gefördert (Sonderausgabenabzug). Der Gesetzgeber erwartet lebenslange Altersvorsorge – daher ist eine Kündigung mit Auszahlung steuerlich bestraft (Nachversteuerung, ggf. Rückforderung). Ein Übertrag des Kapitals auf einen anderen Rürup-Vertrag würde die Förderlogik erfüllen, ist aber gesetzlich nicht als Standard vorgesehen; einige Anbieter bieten keine Übernahme von Altverträgen an. In der Praxis: Wechsel = meist Kündigung (teuer) oder Beitragsfreistellung + neuer Vertrag (zwei Verträge).

Beitragsfreistellung als Mittelweg

Wenn Sie mit dem aktuellen Anbieter unzufrieden sind (z. B. hohe Kosten), können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen. Sie zahlen nichts mehr ein; das bisherige Guthaben bleibt im Vertrag und erwirtschaftet weiter (oder ruht, je nach Vertrag). Die spätere Rente fällt kleiner aus als bei weiterer Einzahlung. Parallel können Sie einen neuen Basisrenten-Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen – dann haben Sie zwei Verträge und zwei Kostenblöcke. Ob das sinnvoll ist, hängt von den Kosten und der verbleibenden Laufzeit ab.

Fazit

Basisrente wechseln: Kein einfacher Wertübertrag. Kündigung oft steuerlich nachteilig; Beitragsfreistellung oder neuer Vertrag parallel möglich. Anbieter und Kosten von vornherein gut wählen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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