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Basisrente und Versorgung – Doppelte Absicherung?

20.02.2026 |Allgemein

Beamte haben Versorgung vom Dienstherrn – also eine grundlegende Altersrente. Eine Basisrente (Rürup) ist keine „doppelte“ Absicherung im negativen Sinne, sondern eine ergänzende: Sie schließt die Versorgungslücke (Differenz zwischen gewünschtem Alterseinkommen und tatsächlicher Versorgung). Dieser Artikel erklärt, wie Basisrente und Versorgung für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zusammenspielen.

Das Wichtigste in Kürze

Versorgung = Grundrente vom Dienstherrn (abhängig von Besoldung, Dienstjahren, Teilzeit). Sie reicht oft nicht für den gewohnten Lebensstandard – die Lücke muss privat geschlossen werden.

Basisrente = eine Möglichkeit, diese Lücke zu füllen. Sie addiert sich zur Versorgung – Sie beziehen später Versorgung + Basisrente. Das ist keine Doppelung, sondern geplante Ergänzung.

„Doppelte Absicherung“ im Sinne von unnötig wäre es nur, wenn Sie mehr ansparen würden, als die Lücke erfordert – dann hätten Sie im Alter mehr Einkommen als nötig (und mehr Steuer). Sinnvoll: Lücke berechnen, dann Basisrente (oder Riester) so wählen, dass sie die Lücke gezielt schließt.

• Für Einsatzkräfte: Versorgungslücke schätzen (z. B. mit Rechner oder Beratung), dann Basisrente/Riester darauf ausrichten – nicht „blind“ doppelt vorsorgen.

Versorgungslücke beziffern

Die Versorgung hängt von Ihrer Endbesoldung, Ihren Dienstjahren und ggf. Teilzeit ab. Viele Beamtinnen und Beamte haben im Ruhestand ca. 70–75 % der letzten Bruttobezüge (Beispiel) – je nach Laufbahn weniger. Die Lücke = gewünschtes Netto-Alterseinkommen minus Versorgung (netto) minus andere Einkünfte (z. B. Riester, Miete). Diese Lücke kann die Basisrente (oder Riester) füllen – in Höhe und Laufzeit angepasst.

Basisrente als Baustein

Die Basisrente liefert eine lebenslange Zusatzrente – planbar und steuerlich gefördert. Zusammen mit der Versorgung ergibt sich Ihr Gesamt-Alterseinkommen. Wichtig: Ertragsanteilbesteuerung der Basisrente und Versorgung addieren sich bei der Einkommensteuer – die Gesamtsteuer und ggf. KV steigen. Die Netto-Basisrente ist also geringer als die Brutto-Rente; das bei der Lückenberechnung mitrechnen.

Fazit

Basisrente und Versorgung: Ergänzung, keine unnötige Doppelung. Lücke berechnen, dann Basisrente (oder Riester) gezielt darauf ausrichten. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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