Die Basisrente (Rürup-Rente) ist wie andere Altersvorsorge-Anwartschaften im Versorgungsausgleich bei Scheidung zu berücksichtigen. Für Beamtinnen und Beamte sowie Einsatzkräfte, die eine Rürup-Rente besparen, ist wichtig zu wissen, was mit der Anwartschaft passiert, wie der Wert ermittelt wird und ob Übertragung oder Ausgleich über andere Positionen möglich sind. Dieser Artikel fasst das Wichtigste zusammen.
Basisrente bei Scheidung – was passiert?
Das Wichtigste in Kürze
- Basisrente ist ausgleichspflichtig
- : Die während der Ehe angesparte Rürup-Anwartschaft zählt zum Versorgungsausgleich – der Wert (z. B. Barwert der künftigen Rente für den in der Ehe erworbenen Anteil) wird zwischen den Eheleuten ausgeglichen.
- Wertermittlung
- : Der Wert der Rürup-Anwartschaft wird in der Regel über Auskunft beim Vertraganbieter oder ein Sachverständigengutachten ermittelt; maßgeblich ist der in der Ehezeit erworbene Anteil. Rürup ist nicht übertragbar wie ein Riester-Vertrag – der Ausgleich erfolgt oft durch Kapitalabfindung, internen Ausgleich (gegen andere Ansprüche) oder Rentensplitting, soweit der Anbieter/Recht es zulässt.
- Vertrag
- bleibt beim Vertragsinhaber: Die Basisrente als solche wird nicht geteilt; der ausgleichsberechtigte Ex-Partner erhält einen Anspruch (Geld oder andere Versorgung), nicht zwingend einen eigenen Rürup-Vertrag.
- Steuer
- : Bisherige Sonderausgabenabzüge werden nicht zurückgefordert; die künftige Besteuerung der Rente bleibt beim Rentenzahler (Vertragsinhaber). Nach Ausgleich eigene Altersvorsorge (Versorgung, Riester, Rürup) neu planen.
Ablauf im Versorgungsausgleich
Das Familiengericht stellt im Versorgungsausgleich die Altersvorsorge beider Eheleute (inkl. Beamtenversorgung, gesetzliche Rente, Riester, Rürup, bAV) gegenüber und gleicht Überhänge aus. Für die Basisrente wird der Barwert der in der Ehe erworbenen Anwartschaft ermittelt. Da Rürup weder kapitalisierbar noch übertragbar ist wie ein Fondsdepot, wird der Ausgleich typischerweise durch Zahlung an den Ex-Partner, Rentensplitting (wenn angeboten) oder Verrechnung mit anderen Ausgleichsansprüchen gelöst. Rechtzeitig Auskünfte beim Vertraganbieter einholen und mit Fachanwalt oder Sachverständigem abstimmen.
Was Sie konkret beachten sollten
Versorgungsauskünfte und Rürup-Auskunft (Wert für Ehezeit) früh anfordern. Bei Beamten kommen Versorgung und ggf. Riester plus Rürup in den Ausgleich – Gesamtbild im Blick behalten. Nach der Scheidung: Eigene Vorsorge (Beitragshöhe, Verträge) neu durchrechnen und ggf. anpassen; Beratung für Einsatzkräfte kann Versorgung und private Säulen wieder sinnvoll verzahnen.
Fazit
Basisrente bei Scheidung unterliegt dem Versorgungsausgleich; der in der Ehe erworbene Wert wird ausgeglichen, der Vertrag selbst bleibt beim Inhaber. Ausgleich oft durch Kapital oder internen Ausgleich – Wertermittlung und Ausgleichsform rechtzeitig klären. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.