Bei einer Scheidung wird Vermögen und oft auch Altersvorsorge geteilt. Die Basisrente (Rürup) ist Sondervermögen – sie unterliegt dem Zugewinnausgleich, der Ausgleich kann aber kompliziert sein (kein Kapital, nur Rentenanspruch). Für Einsatzkräfte im Rettungsdienst, die Basisrente haben oder planen, lohnt sich eine klare Einordnung. Dieser Ratgeber gibt Tipps zu Basisrente und Scheidung.
Basisrente-Scheidung: Tipps für Einsatzkräfte – Ratgeber…
Das Wichtigste in Kürze
• Zugewinnausgleich: Die Basisrente fällt in den Zugewinn – der Wert des Rentenanspruchs (nicht das Kapital) wird ermittelt und ausgeglichen.
• Kein Kapital: Es gibt keine Auszahlung – der Ausgleich erfolgt z. B. über Rentensplitting (wenn vertraglich/ gesetzlich möglich) oder Wertausgleich über anderes Vermögen.
• Vertrag bleibt: In der Regel bleibt Ihr Vertrag bei Ihnen; der Wert wird dem Partner zugerechnet und ausgeglichen.
• Tipp: Bei Scheidung früh anwaltlich und ggf. mit Versicherungsberatung klären, wie der Ausgleich konkret erfolgt.
Basisrente und Scheidung – was passiert?
Wertberechnung: Der Barwert des Rentenanspruchs (oder ein vereinfachter Wert) wird ermittelt und in den Zugewinn einbezogen – oft Kapitalwert der zukünftigen Rentenzahlungen, z. B. mit 2–3 % Abzinsung. Rentensplitting: Bei der Basisrente ist Rentensplitting nicht in allen Fällen möglich – der Vertrag sieht oft nur eine Rente an den Versicherungsnehmer vor. Dann wird typisch ein Wertausgleich über andere Vermögenswerte vereinbart (z. B. Immobilie, Sparkonto). Konkrete Handlung: Vertragsbedingungen prüfen, bei Scheidung Rechtsexperte und ggf. Berater für Altersvorsorge einbinden. Kündigung der Basisrente zur Scheidung nicht vorschnell – Nachversteuerung auf alle geförderten Beiträge (teils 5-stellig).
Für Rettungsdienstler kommt hinzu, dass häufig Schichtzulagen und unregelmäßige Einkommen eine Rolle im Zugewinnausgleich spielen. Gerade wenn ein Partner wegen Elternzeit, Teilzeit oder gesundheitlicher Belastung die Arbeitszeit reduziert hat, ist es wichtig, die Entwicklung der Basisrentenbeiträge über die Jahre transparent darzustellen. Sammeln Sie Vertragsunterlagen, Jahresmitteilungen und Steuerbescheinigungen, damit Anwalt und ggf. Gericht nachvollziehen können, welche Teile des Vermögens tatsächlich aus Ihrem Arbeitseinsatz im Rettungsdienst stammen und wie sich der Wert der Basisrente entwickelt hat.
Was Sie vor und nach der Scheidung tun können
Vor Vertragsschluss: Bei geplantem Vertrag und unsicherer Partnersituation die Folgen einer möglichen Scheidung (Wertausgleich, kein Kapital) bedenken. Bei Scheidung: Werte offenlegen, Barwert der Basisrente ermitteln lassen, Ausgleich mit Anwalt regeln, Vertrag nicht vorschnell kündigen (Nachversteuerung). Fristen für Zugewinnausgleich und Anzeige beim Versicherer beachten.
Nach der Scheidung sollten Sie prüfen, ob die Basisrente weiterhin zur neuen Lebenssituation passt: Ändern sich Unterhaltsverpflichtungen, Wohnsituation oder Dienstumfang, kann ein zu hoher Beitrag künftig zur Belastung werden. Klären Sie mit Berater oder Versicherer, ob Beitragsanpassungen oder Tarifwechsel innerhalb des bestehenden Vertrags möglich sind, ohne die steuerlichen Vorteile zu verlieren. Gleichzeitig lohnt ein Blick auf ergänzende Absicherungen wie Dienstunfähigkeits- oder BU-Schutz, damit der Aufbau der Basisrente auch langfristig gesichert bleibt.
Fazit
Basisrente und Scheidung: Zugewinnausgleich auf Basis des Rentenwerts, oft Wertausgleich statt Rentensplitting. Rechtzeitig klären. Mehr: Blaulichtversichert Blog.