Ruhestand bei Basisrente: Checkliste für Einsatzkräfte

9.03.2026 |Allgemein

Einsatzkräfte im Rettungsdienst – ob Angestellte oder Beamte – müssen die Altersvorsorge aktiv angehen. Die Basisrente (Rürup) kann dabei eine Rolle spielen, besonders für Ruhestand: Sie läuft lebenslang, ist aber unkündbar und ohne Kapitaloption. Diese Checkliste hilft Rettungsdienstlerinnen und -lern, Ruhestand und Basisrente auf einen Nenner zu bringen.

Das Wichtigste in Kürze

Nur Rente, kein Kapital: Die Basisrente wird im Ruhestand ausschließlich als monatliche Rente gezahlt – keine Einmalauszahlung.

Steuer: Volle nachgelagerte Besteuerung (Anteil steigt bis 2040 auf 100 %) – Nettorente planen.

bAV einrechnen: Viele im Rettungsdienst haben bAV – Basisrente und bAV-Rente zusammen mit gesetzlicher Rente/ Pension rechnen.

Checkliste: Mind. 5 Jahre vor Ruhestand Gesamtversorgung prüfen, Beitrag anpassen, Kündigung vermeiden (Nachversteuerung).

Ruhestand und Basisrente – Checkliste für den Rettungsdienst

1. Einkünfte im Ruhestand: Gesetzliche Rente und/ oder Pension + bAV-Rente + Basisrente zusammenzählen. 2. Ziel: Oft 70–80 % des letzten Nettoeinkommens – Lücke mit Basisrente schließen, nicht überversichern. 3. Steuer: Steueranteil der Rente einplanen (nachgelagerte Besteuerung). 4. Kündigung: Vor Rentenbeginn kündigen führt zu Nachversteuerung – in der Regel vermeiden. 5. Beratung: Auf Einsatzkräfte spezialisierter Berater kann Gesamtportfolio (Rente, bAV, ggf. Beamtenversorgung) durchrechnen.

Viele Rettungsdienstler möchten aufgrund der körperlichen und psychischen Belastung früher aus dem Schichtdienst aussteigen oder Stunden reduzieren. Prüfen Sie daher, ob Ihr Basisrentenvertrag Optionen für eine flexible Beitragsgestaltung bietet – z. B. vorübergehende Beitragsreduzierung oder spätere Erhöhungen. Sinnvoll ist auch, Szenarien zu vergleichen: „Vollzeit bis 67“ versus „Teilzeit ab 60“ mit entsprechend angepassten Beiträgen. So sehen Sie, wie sich ein früherer Ausstieg auf die Rentenhöhe auswirkt und ob eventuell ein Teil der Sparleistung besser in flexiblere Anlagen (z. B. ETFs oder Tagesgeld) fließen sollte.

Typische Fehler vermeiden

Zu hoher Beitrag: Wenn die Basisrente im Ruhestand zusammen mit Rente/ Pension zu viel wird, können Sie die Höhe nicht mehr reduzieren (unkündbar). Faustregel: Nicht mehr als 15 % des Netto in Basisrente. Zu spät prüfen: Spätestens 5–10 Jahre vor Ruhestand prüfen – dann sind Beitragserhöhungen noch möglich, Senkungen nicht.

Ein weiterer typischer Fehler ist, die Basisrente als „Sparbuch mit Extrazins“ zu betrachten und sie für kurz- oder mittelfristige Ziele einzuplanen. Für Renovierungen, Autokauf oder Studienkosten der Kinder ist sie ungeeignet, weil es keine Kapitaloption gibt und eine Kündigung die steuerliche Förderung wieder zunichtemacht. Besser ist eine klare Trennung: Basisrente für die lebenslange Zusatzrente, Tages- und Festgeld sowie andere Anlagen für absehbare größere Ausgaben. Diese Rollenverteilung sorgt dafür, dass Sie im Ruhestand verlässlich eine Zusatzrente erhalten, ohne unterwegs in Versuchung zu kommen, die Vorsorge zu „plündern“.

Fazit

Basisrente und Ruhestand im Rettungsdienst: Nur Rente, Steuer einplanen, mit bAV und Rente/ Pension zusammenrechnen. Checkliste nutzen und früh prüfen. Mehr: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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