Ruhestand bei Basisrente: Was Beamte wissen müssen

9.03.2026 |Allgemein

Beamte erhalten im Ruhestand eine Pension (Versorgung) – oft rund 71,75 % der letzten Bezüge. Die Basisrente (Rürup) kann die Versorgungslücke schließen oder das Niveau anheben. Wichtig: Auszahlung nur als lebenslange Rente, Steuer in der Rentenphase und das Zusammenspiel mit der Pension. Dieser Artikel fasst zusammen, was Beamte zum Ruhestand bei der Basisrente wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

Leistung nur als Rente: Die Basisrente wird ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt – kein Kapitalwahlrecht, auch im Ruhestand nicht.

Steuer: Die Rente ist einkommensteuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung); der steuerliche Anteil steigt bis 2040 auf 100 %.

Pension + Basisrente: Rechnen Sie Pension und Basisrente zusammen – Ziel oft 70–80 % des letzten Nettoeinkommens; Überversorgung vermeiden.

Planung: Spätestens 5–10 Jahre vor Ruhestand Gesamtversorgung durchrechnen und gegebenenfalls Beitrag anpassen.

Basisrente und Beamtenruhestand – die Fakten

Versorgungslücke: Bei 71,75 % Pension bleiben typisch 20–30 % des letzten Einkommens „offen“. Die Basisrente kann diesen Teil absichern. Kein Kapital: Auch im Ruhestand gibt es keine Einmalzahlung – wer Kapital braucht (z. B. für Anschaffung), muss das anderweitig planen. Konkrete Zahl: Der steuerfreie Anteil der Rente sinkt jährlich; ab 2040 gilt volle Besteuerung der Alterseinkünfte – bei der Planung einkalkulieren.

Für viele Beamte im Blaulichtbereich ist entscheidend, wie sich die Basisrente in verschiedenen Ruhestandsszenarien verhält: frühes Ausscheiden wegen Dienstunfähigkeit, regulärer Ruhestand oder spätere Weiterarbeit in einer zivilen Tätigkeit. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherer mehrere Varianten berechnen – etwa „Rente ab 63“, „Rente ab 67“ und ein Szenario bei Teilzeit in den letzten Dienstjahren. So sehen Sie, ob die zusätzliche Rente wirklich zur gewünschten Lebensplanung passt oder ob eine etwas geringere Rate mit längerer Laufzeit sinnvoller ist.

Checkliste vor dem Ruhestand

1. Pension (voraussichtliche Höhe) und Basisrente (Prognose vom Versicherer) addieren – Ziel 70–80 % des letzten Netto. 2. Steuer in der Rentenphase berücksichtigen (nachgelagerte Besteuerung); Nettorente nach Steuer berechnen. 3. Hinterbliebenenabsicherung prüfen – optional in der Basisrente (60 % für Partner), oft 5–10 % Mehrbeitrag. 4. Kündigung vermeiden – Nachversteuerung würde die Altersplanung belasten (teils fünfstellig).

Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf bestehende Vorsorgebausteine wie Riester-Verträge, private Rentenversicherungen oder Immobilienkredite. Häufig ergibt sich ein Übergewicht in einer Säule, während andere Bereiche unterversorgt sind (z. B. zu wenig liquide Rücklagen für unerwartete Ausgaben im Ruhestand). Eine einfache Übersicht mit Spalten für Pension, Basisrente, sonstige Renten und freie Rücklagen hilft, diese Schieflagen zu erkennen und gegebenenfalls durch Anpassung der Basisrente zu korrigieren – etwa durch eine moderate Beitragssenkung zugunsten eines flexibleren Tagesgeldpolsters.

Fazit

Ruhestand bei Basisrente für Beamte: Leistung nur als Rente, Steuer einplanen, mit Pension zusammenrechnen. Früh planen lohnt sich. Mehr dazu: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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