Die Basisrente (Rürup-Rente) ist von Gesetzes wegen auf Lebensrente ausgerichtet – es gibt kein Kapitalwahlrecht wie bei der gesetzlichen Rente. Für Einsatzkräfte und Beamte im Ruhestand ist wichtig zu wissen, wie die Auszahlung funktioniert, wie die Rente besteuert wird und wie sie sich mit Versorgung oder gesetzlicher Rente kombiniert. Dieser Artikel erklärt die Auszahlung der Basisrente im Ruhestand.
Basisrente im Ruhestand – Auszahlung
Das Wichtigste in Kürze
- Nur Lebensrente
- : Die Basisrente wird ausschließlich als monatliche Leibrente (auf Lebenszeit) ausgezahlt – keine Kapitalabfindung, kein Teilkapital. Das gilt unabhängig von Versorgung oder gesetzlicher Rente.
- Besteuerung
- : Die Rürup-Rente unterliegt der Ertragsanteilbesteuerung – nur ein prozentualer Teil der Rente ist steuerpflichtig (steigt mit dem Renteneintrittsalter und der Laufzeit). Der Rest gilt als Kapitalrückfluss und ist nicht zu versteuern.
- Beginn
- flexibel wählbar: Den Rentenbeginn legen Sie in der Regel beim Vertragsabschluss oder später fest (zwischen mindestens 60 bzw. 62 und höchstens 67 oder Vertragsende) – Versorgung und gesetzliche Rente können Sie zeitlich abstimmen.
- Einsatzkräfte
- : Beamte beziehen Versorgung + ggf. Rürup; Angestellte gesetzliche Rente + VBL + Rürup. Kranken- und Pflegeversicherung: Rürup-Rente zählt als Einkommen und kann Beiträge und Beihilfe-Restkosten beeinflussen – planen Sie die Gesamteinkünfte im Ruhestand.
Ertragsanteilbesteuerung im Detail
Der steuerpflichtige Ertragsanteil der Rürup-Rente hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn und der Laufzeit ab – er wird nach der Formel des Einkommensteuergesetzes berechnet und steigt mit höherem Eintrittsalter. Vorteil: Sie versteuern nicht die volle Rente, sondern nur den Ertragsanteil; der Rest gilt als Rückfluss Ihrer (bereits versteuert geförderten) Beiträge. Nachteil: Die Rente ist nicht vererbbar und nicht in Kapital umwandelbar – bei frühem Tod fällt sie weg (außer ggf. Hinterbliebenenrente, wenn vereinbart).
Kombination mit Versorgung und Rente
Beamte erhalten Versorgung ab dem Ruhestandsalter; die Rürup-Rente kann gleichzeitig oder versetzt beginnen – je nach Vertrag. Angestellte mit gesetzlicher Rente und VBL addieren die Rürup-Rente dazu. Wichtig: Gesamteinkünfte für Krankenversicherung (Beitragspflicht), Pflege, Steuer und Sozialleistungen (z. B. Wohngeld) im Blick behalten; eine Beratung hilft, den Rentenstart und die Höhe der Rürup-Beiträge langfristig optimal zu wählen.
Fazit
Die Basisrente wird im Ruhestand nur als Lebensrente ausgezahlt und ertragsanteilbesteuert. Rentenbeginn und Kombination mit Versorgung bzw. gesetzlicher Rente planen; Einkommenswirkung für KV/Pflege und Steuer beachten. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.