Basisrente und Partner – besonders wenn der Partner Angestellter ist (z. B. im öffentlichen Dienst oder Privatwirtschaft), stellen sich Fragen: Gemeinsame oder getrennte Vorsorge? Steuer für Partner? Hinterbliebenenrente? Dieser Leitfaden erklärt die Basisrente für Angestellte im Kontext Partner und Familie in kompakter Form.
Basisrente Partner – Leitfaden für Angestellte – Ratgeber…
Das Wichtigste in Kürze
• Basisrente ist individuell – jeder Partner hat eigenen Vertrag; keine „Partner-Basisrente“ als ein Vertrag; beide können eigene Basisrente mit Sonderausgabenabzug nutzen.
• Partner angestellter : Angestellter hat Rente + ZöD – Basisrente ergänzt; Beitrag und Höchstgrenze gelten pro Person (je bis 26.527 € p. a. 2024); Haushaltsplanung: Beide Lücken getrennt berechnen.
• Hinterbliebenenrente : Basisrente kann mit Hinterbliebenenrente für Partner abgeschlossen werden – bei Tod des Versicherten erhält der Partner (z. B. 60 %) weiter Rente.
• Steuer : Sonderausgabenabzug pro Person – Partner können beide Basisrente absetzen, wenn beide Verträge haben.
Partner und Angestellte: Wer braucht Basisrente?
Angestellter Partner: Gesetzliche Rente + Zusatzversorgung (ZöD) + ggf. bAV – Lücke zur gewünschten Altersrente berechnen. Basisrente füllt die Lücke. Beispiel: Partner 1 1.800 € Rente prognostiziert, Partner 2 1.400 € – Haushaltsbedarf 3.000 € → 200 € Lücke, die geteilt oder einseitig mit Basisrente geschlossen werden kann. Beamter Partner: Beamtenversorgung – Basisrente bei Versorgungslücke (Teilzeit, spät). Gemeinsame Planung: Haushaltsbedarf im Alter (z. B. 80 % des aktuellen Haushaltsnetto) mit Ziel vergleichen – Lücken pro Person schließen.
Für Paare im Blaulichtbereich ist zusätzlich wichtig, wie Schichtdienst, Elternzeiten oder Teilzeitphasen die Vorsorge beider Partner beeinflussen. Fällt ein Partner wegen Elternzeit oder Pflegezeit zeitweise aus dem Schichtdienst, sinken oft sowohl das laufende Netto als auch spätere Rentenansprüche. Hier kann die Basisrente des anderen Partners gezielt etwas höher angesetzt werden, um den gemeinsamen Bedarf im Alter stabil zu halten. Gleichzeitig sollte aber niemand so hohe Beiträge übernehmen, dass die Haushaltskasse im Alltag zu knapp wird – lieber einen realistisch tragbaren Beitrag wählen und bei späteren Gehaltssteigerungen nachjustieren.
Auch Risikoszenarien gehören zur Partnerplanung: Was passiert, wenn eine Einsatzkraft dienstunfähig wird oder früh verstirbt? In vielen Familien ist das Einkommen der Blaulichtperson ein zentrales Standbein. Eine Basisrente mit Hinterbliebenenrente kann sicherstellen, dass der angestellte Partner im Fall der Fälle weiterhin eine monatliche Zahlung erhält. Parallel sollten Sie prüfen, ob bereits eine Dienstunfähigkeits- oder BU-Absicherung besteht, damit die Beiträge zur Basisrente bei längerer Erkrankung oder Dienstunfähigkeit nicht zum Problem werden.
Drei Tipps für Partner (Angestellte)
1. Beide Renteninformationen/ Versorgungsauskünfte einholen – Lücke pro Person und gesamt berechnen (z. B. je 100–200 €/Monat oder 300 € gemeinsam). Dokumentieren Sie die Ergebnisse schriftlich – etwa in einer einfachen Tabelle mit Spalten für „heutiges Netto“, „voraussichtliche Rente/ Pension“ und „geplante Basisrente“.
2. Hinterbliebenenrente in beiden Basisrenten prüfen – falls ein Partner stirbt, ist der andere abgesichert (60–70 % der Rente üblich). Prüfen Sie auch, ob eine Dynamik vereinbart ist, damit die Hinterbliebenenrente nicht über Jahrzehnte nominal gleich bleibt.
3. Steuer: Sonderausgaben beider Partner in der Einkommensteuererklärung geltend machen – getrennte Verträge, gemeinsame Planung; bei Veranlagung zusammen beide Abzüge nutzen.
Fazit
Basisrente für Partner und Angestellte: Individuell abschließen, gemeinsam planen, Hinterbliebenenrente beachten. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.