Wenn Sie die Basisrente (Rürup) kündigen und sich das Guthaben auszahlen lassen, hat das in der Regel steuerliche Folgen: Die Steuerförderung (Sonderausgabenabzug), die Sie in der Einzahlungsphase erhalten haben, wird rückgängig gemacht – Sie müssen die entgangene Steuer nachzahlen bzw. die ausgezahlte Summe (oder ein Teil davon) wird als Einkommen besteuert. Das kann sehr teuer werden. Dieser Artikel erklärt die Kündigungsfolgen für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Basisrente Kündigung – Rückzahlung der Förderung
Das Wichtigste in Kürze
• Nachversteuerung: Bei Kündigung wird das ausgezahlte Guthaben (oder ein Ertragsanteil) der Besteuerung unterworfen – oft in einem Jahr. Dadurch kann Ihr Grenzsteuersatz in diesem Jahr stark steigen; die Netto-Auszahlung fällt deutlich geringer aus als das Brutto-Guthaben.
• Rückforderung der Förderung: Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Steuerersparnis aus den vergangenen Jahren zurückzuzahlen ist (bzw. durch die Besteuerung der Auszahlung „eingeholt“ wird). Im Ergebnis zahlen Sie nach, was Sie durch den Sonderausgabenabzug „gespart“ hatten – plus ggf. Zinsen und Progressionswirkung.
• Praxishinweis: Eine Kündigung der Basisrente lohnt sich in der Regel nicht – die Netto-Auszahlung nach Steuer ist oft enttäuschend. Besser: Beitragsfreistellung (Vertrag ruhen lassen) oder Vertrag weiterlaufen lassen und Rente beziehen.
• Für Einsatzkräfte: Basisrente nur abschließen, wenn Sie langfristig dabei bleiben wollen; bei Kündigungswunsch zuerst Netto-Rechnung (Steuer + Rückzahlung) machen.
Ablauf der Besteuerung bei Kündigung
Die genaue Behandlung (ob gesamtes Guthaben oder Ertragsanteil, ob pauschale Nachversteuerung oder Einzelberechnung) hängt von der Rechtslage und dem Vertrag ab. Typisch: Die Auszahlung wird als sonstige Einkünfte oder im Rahmen der Altersvorsorge-Besteuerung erfasst – in einem Veranlagungszeitraum. Das zu versteuernde Einkommen steigt stark, der Grenzsteuersatz kann 42 % oder mehr erreichen. Die Netto-Auszahlung kann dann deutlich unter 60 % des Brutto-Guthabens liegen.
Alternativen zur Kündigung
Beitragsfreistellung: Sie zahlen nichts mehr ein, der Vertrag bleibt bestehen – später geringere Rente, aber keine Kündigungssteuer. Weiterzahlen: Wenn möglich, den Vertrag mit reduziertem Beitrag weiterführen, statt zu kündigen. Kein Kapital entnehmen – das ist bei der Basisrente ohnehin nicht vorgesehen. Wer Liquidität braucht, muss sie außerhalb der Basisrente lösen (Notgroschen, Kredit, andere Anlagen).
Fazit
Basisrente kündigen: oft Nachversteuerung und effektive Rückzahlung der Förderung – Netto-Auszahlung gering. Besser: Beitragsfreistellung oder weiterlaufen lassen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.