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Basisrente im Ruhestand: Auszahlung

20.02.2026 |Allgemein

Die Basisrente (Rürup) wird in der Auszahlphase als lebenslange Rente geleistet – eine Kapitalauszahlung ist nicht vorgesehen (im Gegensatz zur bAV). Die Rente unterliegt der Ertragsanteilbesteuerung: Nur ein Teil der Rente ist jährlich steuerpflichtig. Dieser Artikel erklärt, wie die Auszahlung der Basisrente im Ruhestand funktioniert und was Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Lebenslange Rente: Die Basisrente ist auf lebenslange Rentenzahlung ausgerichtet – kein Kapitalwahlrecht wie bei der bAV. Sie erhalten monatlich (oder jährlich) eine Rente bis an Ihr Lebensende.

Ertragsanteilbesteuerung: Nur der Ertragsanteil der Rente ist steuerpflichtig; der Rest gilt als Rückzahlung des steuerlich geförderten Kapitals. Der Ertragsanteil hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn ab (je älter, desto niedriger der Ertragsanteil). So verteilt sich die Steuerlast über viele Jahre.

Kombination: Wenn Sie Versorgung (Beamte) oder gesetzliche Rente plus Basisrente beziehen, addieren sich die Einkünfte – die Gesamtsteuer und ggf. KV-Beiträge steigen. Die Netto-Basisrente ist also: Rente minus Ertragsanteilsteuer minus ggf. KV-Anteil.

• Für Einsatzkräfte: Rentenstichtag und Höhe mit Versorgung/Riester abstimmen; Netto-Perspektive für die Altersplanung nutzen.

Ertragsanteil und Steuerlast

Der Ertragsanteil wird vom Finanzamt anhand von Tabellen (nach Alter und Vertragsart) bestimmt. Er liegt typischerweise zwischen ca. 15 % und 25 % der Rente (Beispielwerte; je nach Jahr und Alter). Nur dieser Anteil wird Ihrer Einkommensteuer zugerechnet – der Rest der Rente ist steuerfrei (als Kapitalrückfluss). Dadurch ist die jährliche Steuerbelastung aus der Basisrente geringer, als wenn Sie die gleiche Summe als voll versteuertes Einkommen hätten. Für die Planung: Mit Steuerberater oder Rechner die Netto-Rente nach Ertragsanteil und KV schätzen.

Kein Kapitalwahlrecht

Anders als bei der bAV gibt es bei der Basisrente in der Regel kein Recht, das Guthaben als Kapital auszahlen zu lassen – der Gesetzgeber will die lebenslange Absicherung. Wer also eine einmalige größere Summe braucht (z. B. Tilgung), kann das aus der Basisrente nicht ziehen. Das sollten Sie vor Vertragsabschluss bedenken; die Basisrente ist langfristig und rentenorientiert.

Fazit

Basisrente im Ruhestand: lebenslange Rente, Ertragsanteilbesteuerung. Netto nach Steuer und KV mit Versorgung/Rente planen. Kein Kapitalwahlrecht. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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