Eine Beitragspause bei der Basisrente (Rürup) bedeutet: Sie zahlen zeitweise keine Beiträge, der Vertrag läuft weiter (Guthaben bleibt, ggf. mit Beitragsfreistellung). Ob eine Pause möglich ist, hängt vom Vertrag ab – nicht alle Anbieter erlauben sie; wenn ja, oft nur unter bestimmten Bedingungen (z. B. Mindestdauer, Höchstdauer). Steuerlich gilt: In der Pause gibt es keinen Sonderausgabenabzug für die Basisrente, weil Sie nichts einzahlen. Dieser Artikel erklärt die Beitragspause für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Basisrente-Beitragspause: Wann möglich?
Das Wichtigste in Kürze
• Vertrag: Ob Sie pausieren können, steht in den Vertragsbedingungen. Manche Anbieter erlauben Beitragsfreistellung für einen bestimmten Zeitraum (z. B. 1–5 Jahre); andere nicht. Ohne vertragliche Option ist keine Pause möglich – Sie müssten sonst kündigen (mit steuerlichen Nachteilen).
• Steuer: In der Pause zahlen Sie nichts ein – daher kein Sonderausgabenabzug für die Basisrente in diesem Jahr. Das bisherige Guthaben bleibt im Vertrag und wird nicht nachversteuert. Nach der Pause: Weiterzahlen ist wieder förderfähig (bis zur Höchstgrenze).
• Rente: Wenn Sie lange pausieren, wird weniger angespart – die spätere Rente fällt geringer aus. Für die Planung: Pause nur, wenn nötig (z. B. Einkommensausfall, Teilzeit), und Dauer begrenzen.
• Für Einsatzkräfte: Bei Teilzeit, Elternzeit oder kurzer finanzieller Engpass die Vertragsbedingungen auf Beitragsfreistellung prüfen; so vermeiden Sie Kündigung und Steuernachteile.
Vertragsbedingungen prüfen
In den AVB oder im Produktinformationsblatt steht, ob Beitragsfreistellung oder Beitragspause möglich ist. Oft gibt es eine Mindestvertragslaufzeit vor der ersten Pause und eine maximale Pausendauer. Einmal beitragsfrei gestellte Verträge können teils wieder aktiviert werden (Weiterzahlung); ob und mit welchen Kosten, legt der Anbieter fest. Praxishinweis: Vor Abschluss danach fragen; bei wechselndem Einkommen (Schicht, Teilzeit) ist eine Pausenoption wertvoll.
Steuerfolge
Während der Pause kein Beitrag = kein Abzug als Sonderausgabe. Sie „verschenken“ in diesen Jahren die Steuerersparnis – aber Sie verlieren nicht das bereits angesparte Guthaben und müssen es nicht nachversteuern. Wenn Sie nach der Pause wieder zahlen, gilt die Förderung wieder (bis zur gesetzlichen Höchstgrenze). Eine Kündigung wäre dagegen oft mit Rückzahlung der Förderung und Besteuerung verbunden – die Pause ist meist die bessere Alternative, wenn Sie den Vertrag langfristig behalten wollen.
Fazit
Basisrente pausieren: nur wenn der Vertrag es erlaubt. In der Pause kein Sonderausgabenabzug; Guthaben bleibt. Für Einsatzkräfte bei Einkommenswechsel Vertrag auf Pausenoption prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.