Die Basisrente (Rürup) ist von Gesetzes wegen auf Lebensrente ausgerichtet und nicht kündbar – dennoch fragen sich viele Einsatzkräfte, ob eine Beitragspause möglich ist. Ob und wann Sie pausieren können, hängt vom Vertragstyp (Versicherung vs. Fondssparplan) und den Vertragsbedingungen ab. Eine echte gesetzliche Beitragspause wie bei Riester gibt es nicht; manche Anbieter bieten Stundung oder Reduktion. Dieser Artikel klärt, wann eine Beitragspause bei der Basisrente möglich ist und was zu beachten ist.
Basisrente Beitragspause – wann möglich?
Das Wichtigste in Kürze
- Kein gesetzliches Recht
- auf Pause: Im Unterschied zu Riester sieht das Alterseinkünftegesetz für die Basisrente keine allgemeine Beitragspause vor – ob pausiert werden kann, regelt allein der Vertrag (Versicherung oder Fondsanbieter).
- Versicherungsverträge
- : Viele Rürup-Versicherungen sehen Beitragsstundung oder Reduzierung für begrenzte Zeit vor (z. B. bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Elternzeit) – Voraussetzungen und Höchstdauer in den Bedingungen prüfen; oft wird die Rente später reduziert.
- Fondssparpläne (Rürup-Fonds)
- : Hier ist eine Pause oft einfacher umsetzbar (einfach Sparrate stoppen), aber Steuer: In dem Jahr, in dem Sie weniger oder nichts einzahlen, entfällt der Sonderausgabenabzug für den nicht gezahlten Betrag – keine Nachteile für bereits angespartes Kapital.
- Einsatzkräfte
- : Bei längerer Krankheit, Unfallfolgen oder Elternzeit die Optionen beim Anbieter früh erfragen und DU/BU-Absicherung prüfen, damit Einkommensausfall abgefangen wird.
Was passiert bei Stundung oder Pause?
Bei Beitragsstundung (wenn der Vertrag sie vorsieht) werden in der Pausenzeit keine Beiträge fällig – dafür kann die garantierte oder prognostizierte Rente sinken, weil weniger eingezahlt wird. Bei Fondslösungen bleibt das bisherige Guthaben erhalten und wächst (oder fällt) mit der Marktentwicklung; nur der Zukauf entfällt. Steuerlich: Nur der tatsächlich gezahlte Beitrag ist Sonderausgabe – in der Pause gibt es für den nicht gezahlten Teil keinen Abzug, aber auch keine Nachzahlung.
Vor Vertragsabschluss prüfen
Wenn Flexibilität (z. B. mögliche Pause bei Elternzeit oder Einkommensrückgang) wichtig ist, sollten Sie vor Abschluss einer Basisrente explizit nach Beitragsstundung, Mindestbeitrag und Folgen einer Pause fragen. Vergleichen Sie die Bedingungen verschiedener Anbieter – manche Rürup-Versicherungen sind hier kulanter als andere. Für Einsatzkräfte mit variabler Einsatzlage kann das ein entscheidendes Kriterium sein.
Fazit
Eine Beitragspause bei der Basisrente ist nicht gesetzlich garantiert, aber bei vielen Verträgen über Stundung oder bei Fondslösungen über das Einstellen der Sparrate möglich. Vertragsbedingungen prüfen, Steuerfolgen (entfallender Abzug in der Pause) und Rentenwirkung im Blick behalten. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.