Bei einer Scheidung unterliegen Altersvorsorge-Anwartschaften dem Versorgungsausgleich – also auch die Basisrente (Rürup). Die in der Ehezeit angewachsenen Anrechte werden bewertet und zwischen den Eheleuten ausgeglichen (z. B. durch Anrechnung auf andere Versorgung oder durch Übertragung von Anwartschaften). Dieser Artikel skizziert, was mit der Basisrente bei Scheidung passiert und was Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst beachten sollten.
Basisrente bei Scheidung: Was passiert?
Das Wichtigste in Kürze
• Versorgungsausgleich: Die Basisrente ist eine versorgungsrechtliche Anwartschaft im Sinne des Versorgungsausgleichs. Der during the marriage angesparte Wert (oder die zugerechnete Rente) wird in den Ausgleich einbezogen. Der ausgleichsberechtigte Partner erhält einen Anspruch – z. B. auf einen Teil der künftigen Rente oder auf andere Ausgleichsleistungen (z. B. Anrechnung auf Beamtenversorgung).
• Keine Aufteilung des Vertrags: Der Vertrag selbst wird in der Regel nicht geteilt – Sie behalten einen Vertrag, der Ausgleich erfolgt über Rentenabtretung oder Wertausgleich (z. B. andere Vermögenswerte, Versorgungsteilung). Das Familiengericht bzw. die Scheidungsfolgenvereinbarung legt fest, wie ausgeglichen wird.
• Steuer: Die Basisrente bleibt bei Ihnen; wenn Sie Rente an den Ex-Partner abtreten müssen, kann das steuerliche Auswirkungen haben (Einkommen bei Ihnen oder beim Partner). Ein Steuerberater kann die konkrete Konstellation durchrechnen.
• Für Einsatzkräfte: Bei Scheidung die Basisrente im Versorgungsausgleich angeben; Anwalt oder Notar einbeziehen, damit die Anrechnung/Wertübertragung korrekt erfolgt.
Ablauf in der Praxis
Das Familiengericht (oder die notarielle Vereinbarung) ermittelt die ausgleichsfähigen Anwartschaften – dazu zählt die Basisrente für den Ehezeitanteil. Der Wert wird nach den gesetzlichen Methoden berechnet. Anschließend wird ausgeglichen: Entweder erhält der andere Ehepartner einen Anteil an der künftigen Basisrente (Rentenabtretung) oder der Ausgleich erfolgt über andere Vermögens- oder Versorgungswerte. Die genaue Ausgestaltung (Wer zahlt was, wann) legt das Gericht oder die Vereinbarung fest.
Fazit
Basisrente bei Scheidung: Versorgungsausgleich, Anwartschaft aus Ehezeit wird einbezogen. Ausgleich über Rentenabtretung oder andere Werte. Für Einsatzkräfte: Anwalt/Notar einbeziehen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.