Die Ausbildung der Kinder – ob Studium, Lehre oder schulische Ausbildung – verursacht oft hohe Kosten: Lebensunterhalt, Gebühren, Lehrmittel, ggf. auswärtige Unterbringung. Für Beamtinnen und Beamte sowie Einsatzkräfte gilt dasselbe wie für andere Eltern: Wer früh plant, kann Kindergeld, BAföG, Steuerfreibeträge und eigene Vorsorge (Sparverträge, Kapitalbildung) sinnvoll kombinieren. Dieser Artikel erläutert, wie Sie die Ausbildungsfinanzierung strukturieren, welche staatlichen Leistungen greifen und worauf in der Beratungspraxis besonders geachtet wird.
Ausbildung der Kinder finanzieren: Tipps für Einsatzkräfte
Das Wichtigste in Kürze
- Kindergeld
- wird bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, wenn das Kind in erster Ausbildung (Studium, Lehre) ist und nicht zu viel verdient; bei Zweitausbildung können Einschränkungen gelten – die Familienkasse prüft den Anspruch.
- BAföG
- ist einkommens- und vermögensabhängig; das Einkommen der Eltern (inkl. Besoldung, Beihilfe zählt nicht als Einkommen) wird angerechnet – oft reicht das Elterneinkommen bei Beamten für eine volle BAföG-Förderung nicht aus, dann sind Eigenleistung oder Studienkredit nötig.
- Steuer:
- Kinderbetreuungskosten und Ausbildungskosten können unter Voraussetzungen (z. B. Anlage Kind, erstes auswärtiges Studium) steuerlich berücksichtigt werden; die genauen Obergrenzen und Voraussetzungen beim Finanzamt oder Steuerberater klären.
- Vorsorge
- (z. B. Sparplan, Ausbildungsversicherung, Kapitalbildung) sollte früh starten – je länger der Anlagehorizont, desto geringer die monatliche Belastung für das gleiche Ausbildungsziel.
Kindergeld und BAföG in der Ausbildungsphase
Kindergeld läuft weiter, solange das Kind in einer ersten Berufsausbildung oder einem ersten Studium steht und die Einkommensgrenzen (z. B. bei Nebenjob) nicht überschreitet. Bei Zweitausbildung (z. B. zweites Studium nach abgeschlossener Lehre) kann Kindergeld entfallen oder nur unter engen Voraussetzungen gewährt werden – die Familienkasse gibt Auskunft. BAföG für Studierende und Schüler hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes ab. Bei Beamtinnen und Beamten liegt das Elterneinkommen oft über den Freigrenzen; dann wird kein oder nur reduziertes BAföG gezahlt. Die Kinder müssen dann über Kindergeld, Ersparnisse, Nebenjob oder Studienkredit (z. B. KfW) die Ausbildung finanzieren. Wichtig: BAföG-Antrag trotzdem stellen – auch eine Ablehnung oder Teilförderung schafft Klarheit; bei Grenzfällen lohnt die Beratung bei der BAföG-Stelle oder dem Studierendenwerk.
Steuerliche Entlastung bei Ausbildungskosten
Ausbildungskosten der Kinder können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden – z. B. als Kinderbetreuungskosten (bis zum 14. Lebensjahr) oder im Rahmen der Ausbildung (Schulgeld für bestimmte Schulen, Erststudium mit auswärtiger Unterbringung). Die Kinderfreibeträge wirken weiter, solange das Kind zum Haushalt gehört oder Sie unterhaltsverpflichtet sind und die Alters-/Ausbildungsgrenzen (in der Regel bis 25) nicht überschritten sind. Konkrete Obergrenzen und Voraussetzungen (z. B. welche Kosten als „Ausbildungskosten“ anerkannt werden) regelt das Einkommensteuergesetz und die Finanzverwaltung – ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann die für Sie günstigste Darstellung empfehlen. Für Einsatzkräfte mit mehreren Kindern und höheren Einkünften lohnt die jährliche Steuererklärung mit Anlage Kind.
Vorsorge und Kapitalbildung für die Ausbildung
Staatliche Leistungen allein reichen in vielen Fällen nicht, um Studium oder Ausbildung vollständig zu finanzieren. Frühe Vorsorge reduziert den Druck: Ein Sparplan (z. B. ETF-Sparplan, Banksparplan oder Ausbildungsversicherung) über 10–15 Jahre kann einen Grundstock für Lebensunterhalt und Gebühren bilden. Wichtig: Liquidität und Risiko im Blick behalten – wer kurz vor dem Ausbildungsstart noch stark in Aktien investiert ist, riskiert Verluste bei schlechter Börsenlage. In der Beratungspraxis wird oft empfohlen, mit zunehmender Nähe zum Ausbildungsstart in sichere Anlagen (z. B. Tagesgeld, Festgeld) umzuschichten. Zusätzlich können Risiko-Lebensversicherung oder Kapital-LV mit Bezugsrecht zugunsten der Kinder die Hinterbliebenenabsicherung und damit indirekt die Ausbildungsfinanzierung im Todesfall sichern.
Fazit
Die Ausbildung der Kinder erfordert Planung: Kindergeld und BAföG prüfen, Steuererklärung mit Anlage Kind und ggf. Ausbildungskosten nutzen, Vorsorge früh und realistisch anlegen. Bei Beamtenhaushalten reicht BAföG oft nicht – Eigenvorsorge und ggf. Studienkredit einplanen. Bei Fragen: Familienkasse, BAföG-Stelle, Steuerberater oder einen auf Einsatzkräfte spezialisierten Berater. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.