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Außertarifliche Beschäftigung im Rettungsdienst

20.02.2026 |Allgemein

Außertarifliche (at-) Beschäftigung im Rettungsdienst bedeutet höheres Gehalt und keine tarifliche Bindung – BU, KV und Altersvorsorge müssen zum Einkommen und Risiko passen. Dieser Artikel skizziert Besonderheiten und Absicherung.

Das Wichtigste in Kürze

BU : At-Angestellte haben keine Beamtenversorgung – BU mit Verzicht auf abstrakte Verweisung und Tätigkeitsbild (Rettungsdienst, ggf. Leitung) wichtig. Rente an Nettoeinkommen anpassen (oft höher als Tarifangestellte). Psychische Leistungsbilder und Nachversicherung prüfen.

KV : At oft über JahresarbeitsentgeltgrenzeOption PKV statt GKV. PKV ohne Beihilfe = VollbeitragKosten und Altersrückstellungen einplanen. GKV bleibt freiwillig möglich.

Altersvorsorge : Gesetzliche Rente + Zusatzversorgung (wenn im öffentlichen Dienst) + private Vorsorge. Lücke bei hohem Gehalt oft großRürup, Kapital oder bAV zur Lücke. Praxishinweis: At-Vertrag und Gehalt können wechselnNachversicherung bei BU und flexible Altersvorsorge sinnvoll.

Berufshaftpflicht : Wie bei tariflichen Rettungskräften empfohlenpersönliche Haftung bei Fehlern möglich.

Fazit

At-Beschäftigung Rettungsdienst: BU und KV (ggf. PKV) an Gehalt anpassen. Altersvorsorge für Lücke. Berufshaftpflicht empfohlen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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