Außertarifliche (at-) Beschäftigung im Rettungsdienst bedeutet höheres Gehalt und keine tarifliche Bindung – BU, KV und Altersvorsorge müssen zum Einkommen und Risiko passen. Dieser Artikel skizziert Besonderheiten und Absicherung.
Außertarifliche Beschäftigung im Rettungsdienst
Das Wichtigste in Kürze
• BU : At-Angestellte haben keine Beamtenversorgung – BU mit Verzicht auf abstrakte Verweisung und Tätigkeitsbild (Rettungsdienst, ggf. Leitung) wichtig. Rente an Nettoeinkommen anpassen (oft höher als Tarifangestellte). Psychische Leistungsbilder und Nachversicherung prüfen.
• KV : At oft über Jahresarbeitsentgeltgrenze – Option PKV statt GKV. PKV ohne Beihilfe = Vollbeitrag – Kosten und Altersrückstellungen einplanen. GKV bleibt freiwillig möglich.
• Altersvorsorge : Gesetzliche Rente + Zusatzversorgung (wenn im öffentlichen Dienst) + private Vorsorge. Lücke bei hohem Gehalt oft groß – Rürup, Kapital oder bAV zur Lücke. Praxishinweis: At-Vertrag und Gehalt können wechseln – Nachversicherung bei BU und flexible Altersvorsorge sinnvoll.
• Berufshaftpflicht : Wie bei tariflichen Rettungskräften empfohlen – persönliche Haftung bei Fehlern möglich.
Fazit
At-Beschäftigung Rettungsdienst: BU und KV (ggf. PKV) an Gehalt anpassen. Altersvorsorge für Lücke. Berufshaftpflicht empfohlen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.