Anwärter im öffentlichen Dienst (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) werden oft erst nach der Ausbildung Beamte oder Angestellte. Schon in der Anwärterzeit können Versicherungen und Vorsorgeprodukte eine Rolle spielen – z. B. BU, Krankenversicherung oder Altersvorsorge. Der Tarif muss zum Anwärterstatus passen: oft geringeres Einkommen, späterer Wechsel in Verbeamtung oder Angestelltenverhältnis. Dieser Artikel erklärt, worauf Anwärter bei der Angestellte-Tarif-Wahl achten sollten – inklusive konkreter Fristen und Empfehlungen.
Tarif bei der Angestellte-Absicherung für Anwärter
Das Wichtigste in Kürze
• Anwärter haben meist niedrigeres Einkommen – Tarife mit flexiblen Beiträgen oder Anpassung nach Verbeamtung/Angestelltenübernahme vermeiden spätere Doppelung oder Fehlplanung.
• BU-Tarif : Konkrete Berufsbezeichnung (z. B. Anwärter Polizei/Feuerwehr) und dynamische Erhöhung nach Übernahme sinnvoll; Verzicht auf abstrakte Verweisung wichtig.
• Altersvorsorge (z. B. Rürup) : In der Anwärterzeit oft geringe Beiträge – prüfen, ob der Tarif bei späterer Verbeamtung (dann ggf. andere Vorsorge) oder Angestelltenstatus weiterpasst.
• Krankenversicherung : Anwärter sind in der Regel gesetzlich versichert; bei PKV (z. B. freiwillig) Anwärtertarife und spätere Umstellung auf Beihilfe/Restkosten prüfen.
Welche Tarife für Anwärter sinnvoll sind
Berufsunfähigkeit: Ein BU-Tarif sollte den Anwärterberuf abbilden und nach Übernahme (Beamter/Angestellter) ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können (Nachversicherungsgarantie). Altersvorsorge: Rürup/Basisrente ist in der Anwärterzeit möglich; Beitragsgrenzen und Steuervorteil hängen vom Einkommen ab – bei 2.200 € Brutto sind die absetzbaren Beträge begrenzt. Nach Verbeamtung kann die Beamtenversorgung im Vordergrund stehen – dann den Tarif nicht doppeln, sondern ergänzen. Krankenversicherung: In der GKV als Anwärter versichert; Wechsel in PKV oft erst mit Verbeamtung und Beihilfe – Tarifwahl dann gezielt beihilfekonform. bAV: Wenn der Arbeitgeber bAV für Anwärter anbietet – 4 % vom Anwärterbezug, 15 % Zuschuss; 6 Monate Nachversicherung nach Übernahme nutzen. Ein Anwärter mit 2.000 € Brutto kann z. B. 80 €/Monat in die bAV einzahlen und erhält 12 € Arbeitgeberzuschuss – die Nettobelastung sinkt, und die Anwartschaft bleibt bei Wechsel (24 Monate Übertragung) erhalten.
Drei Handlungsempfehlungen für Anwärter
1. BU abschließen in der Anwärterzeit – günstigerer Beitrag (z. B. 80–120 €/Monat je nach Deckung), Nachversicherungsgarantie für spätere Erhöhung nutzen.
2. Altersvorsorge: Erst Klarheit über Verbeamtung oder Angestelltenlaufbahn, dann Tarif wählen; bei Angestelltenlaufbahn Zusatzversorgung und bAV einbeziehen.
3. Tarifwechsel nach Statusänderung (Anwärter → Beamter/Angestellter) mit neutraler Beratung prüfen – Doppelungen vermeiden.
Konkrete Zahlen und Fristen: Beitragsobergrenze bAV z. B. 4 % der BBG; Nachversicherung oft 6 Monate; Unverfallbarkeit ab 3 Jahren; bei Arbeitgeberwechsel 24 Monate Übertragung. Handlungsempfehlung: Fristen im Kalender eintragen und rechtzeitig mit Arbeitgeber oder Versicherer klären.
Fazit
Der richtige Tarif für Anwärter berücksichtigt geringeres Einkommen, spätere Statusänderung und vermeidet Fehlentscheidungen; Fristen einhalten. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.