Angestellte und Selbstbeteiligung

9.03.2026 |Allgemein

Angestellte im öffentlichen Dienst (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) mit Familie stehen vor der Frage: Selbstbeteiligung bei Krankenversicherung, Zusatzversicherungen oder bAV – ja oder nein? Eine Selbstbeteiligung senkt die monatlichen Beiträge, erhöht aber das Risiko bei hohen Kosten. Dieser Artikel erklärt, was Familien bei der Angestellten-Absicherung in Sachen Selbstbeteiligung beachten sollten – inklusive konkreter Zahlen und Planungsschritte.

Das Wichtigste in Kürze

Selbstbeteiligung (z. B. bei PKV, Zahnzusatz, Krankenzusatz) reduziert den Beitrag, Sie tragen aber einen Eigenanteil pro Jahr (z. B. 150–1.500 €) – für Familien mit Kindern kann das bei mehreren Behandlungen teuer werden.

Faustregel : Hohe Selbstbeteiligung lohnt sich, wenn Sie selten zum Arzt gehen und Rücklagen haben; mit Kindern und mehr Arztbesuchen oft niedrigere oder keine Selbstbeteiligung sinnvoller.

bAV (betriebliche Altersversorgung) : Hier gibt es keine „Selbstbeteiligung“ im klassischen Sinne – aber Eigenbeiträge neben dem Arbeitgeber; für Familien die Haushaltsbelastung im Blick behalten.

Check : Gesamtkosten pro Jahr (Beitrag + erwartete Selbstbeteiligung) vergleichen und mit Familienbudget abgleichen.

Wann sich Selbstbeteiligung für Familien rechnet

Bei Krankenzusatzversicherungen (Zahn, stationär, ambulant) senkt eine Selbstbeteiligung (z. B. 20 % oder Festbetrag pro Jahr) die Prämie oft um 10–30 %. Für Singles oder kinderlose Paare mit guter Gesundheit kann das rechnen. Familien mit mehreren Versicherten und typischen Kinderarzt- oder Zahnarztkosten sollten durchrechnen: Liegt die erwartete Selbstbeteiligung pro Jahr unter der Ersparnis an Prämie? Beispiel: Tarif mit 500 € Selbstbeteiligung spart 180 € Prämie pro Jahr – lohnt sich nur, wenn Sie typischerweise unter 320 € Selbstbeteiligung bleiben. Bei 2 Kindern und Zahnspange oder häufigen Behandlungen schnell 800–1.500 € pro Jahr – dann Tarif ohne oder mit niedriger Selbstbeteiligung wählen. Wenn nein, ist ein Tarif ohne oder mit niedriger Selbstbeteiligung meist die bessere Wahl.

Angestellte und Familie: Drei Planungsschritte

1. Bestandsaufnahme: Alle Versicherungen mit Selbstbeteiligung auflisten (PKV, Zahn, stationär etc.) und jährliche Höchstbelastung berechnen (z. B. 4 Personen × 300 € = 1.200 €).

2. Risiko prüfen: Wie viele Personen, wie oft Arztbesuche, bekannte Behandlungen? Bei Kindern und geplanten Behandlungen (z. B. Zahnspange 2.000–5.000 €) eher niedrige Selbstbeteiligung wählen.

3. Notgroschen: Bei hoher Selbstbeteiligung mindestens die maximale Selbstbeteiligung pro Jahr als Rücklage vorhalten (z. B. 1.500 € auf Tagesgeld).

bAV: Beitragsobergrenze 4 % BBG; Nachversicherung oft 6 Monate; bei Arbeitgeberwechsel 24 Monate Übertragung – für Familien die Gesamtbelastung aus bAV-Eigenbeitrag und Zusatzversicherungen im Blick behalten.

Fazit

Selbstbeteiligung bei der Angestellten-Absicherung kann für Familien sinnvoll sein – wenn das Risiko kalkulierbar ist und Rücklagen vorhanden sind. Sonst: niedrige oder keine Selbstbeteiligung wählen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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