Klauseln in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Angestellte im öffentlichen Dienst regeln u. a. Invaliditätsleistung (Dienstunfähigkeit/Berufsunfähigkeit), Hinterbliebenenabsicherung, Dynamik und Übertragung bei Arbeitgeberwechsel. Besonders die DU/BU-Klausel ist für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst entscheidend. Dieser Artikel erklärt, welche Klauseln Sie kennen und prüfen sollten – inklusive konkreter Fristen und Zahlen.
Klausel – Angestellte für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst
Das Wichtigste in Kürze
• DU/BU-Klausel : Regelt die Leistung bei Dienstunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit – für öffentlichen Dienst und Blaulichtberufe oft mit Risikozuschlägen oder Ausschlüssen; Tarife ohne Zuschlag für Einsatzkräfte gezielt wählen.
• Öffentlicher Dienst : Typisch sind Rahmenbedingungen des Arbeitgebers (Tarifvertrag, BV); Nachversicherung oft 6 Monate Frist; Beitragsobergrenze z. B. 4 % der BBG.
• Weitere Klauseln : Hinterbliebenenrente, Dynamik, Portabilität (Übertragung bei Wechsel) – in den AVB und im Vertrag nachlesen.
• Handlungsempfehlung: Vor Abschluss oder Anpassung die Klauseln für Invalidität und Hinterbliebene prüfen und mit Beratung abgleichen.
Die wichtigsten Klauseln im Überblick
Invaliditätsklausel (DU/BU): Sie erhält eine Rente oder Kapitalleistung, wenn Sie dienstunfähig oder berufsunfähig werden. Im öffentlichen Dienst und bei Blaulichtberufen kann die Definition (z. B. Verweis auf beamtenrechtliche DU) und Risikoprüfung variieren – Ausschlüsse oder Zuschläge prüfen. Hinterbliebenenklausel: Festlegung von Witwen-/Witwerrente (z. B. 60 % der Altersrente) und ggf. Kinderrente. Dynamikklausel: Erhöhung von Beitrag und/oder Rente (z. B. 1–3 % p. a.). Handlungsempfehlung: Alle genannten Klauseln in den Leistungsbedingungen prüfen und bei Unklarheit den Arbeitgeber oder einen auf Einsatzkräfte spezialisierten Berater fragen.
Konkrete Zahlen: Nachversicherung oft 6 Monate Frist; Beitragsobergrenze 4 % BBG (2025 rund 6.900 € West); 24 Monate Übertragung bei Wechsel. Eine abstrakte Verweisung in der BU-Klausel bedeutet: Es wird nur gezahlt, wenn Sie keiner anderen zumutbaren Tätigkeit nachgehen können – für Blaulichtberufe oft ungünstig; konkrete Verweisung oder Verzicht auf Verweisung ist besser.
Klauseln und Arbeitgeberwechsel
Bei Wechsel im öffentlichen Dienst (anderer Dienstherr, gleicher oder anderer Versorgungsträger) gilt die Portabilität: Ihre Anwartschaft kann übertragen oder ausgezahlt werden – 24 Monate Frist einhalten. Die Klauseln des neuen Vertrags können abweichen – DU/BU, Hinterbliebene und Kosten erneut prüfen. Unverfallbarkeit ab 3 Jahren; danach bleibt die Anwartschaft bei Ausscheiden erhalten. Beispiel: Wechsel von Kommune zu Landesbehörde – neuer Tarif mit nur 50 % Hinterbliebenenrente statt 60 %; dann bewusst entscheiden, ob Übertragung dennoch sinnvoll ist oder ob Auszahlung und Neuaufbau infrage kommen.
Fazit
Klauseln bei Angestellten-BAV im öffentlichen Dienst verstehen – besonders DU/BU und Hinterbliebene; bei Wechsel neue Klauseln prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.