Angestellte bei der Polizei mit Familie müssen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht nur die eigene Rente, sondern auch Hinterbliebenen- und ggf. Kinderabsicherung im Blick haben. Welche Leistungen für Familie relevant sind und worauf Polizisten in Angestelltenverhältnis achten sollten, fasst dieser Überblick zusammen – inklusive konkreter Orientierungswerte.
Angestellte für Polizei: Familie im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
• Familie : Bei bAV auf Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente, oft 60 % der eigenen Rente) und ggf. Kinderrente achten – Tarife unterscheiden sich deutlich.
• Polizei : Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit im Vertrag prüfen – für die Familie wichtig, falls Sie aus dem Dienst ausscheiden.
• Beitrag und Deckung an Familienstand anpassen: Heirat oder Kinder sind Anlässe für Anpassung oder Nachversicherung (Frist z. B. 6 Monate).
• Arbeitgeberzuschuss nutzen; bei mehreren Angehörigen kann ein Familientarif oder ein Anbieter mit guter Hinterbliebenenleistung vorteilhaft sein.
Angestellten-BAV für Polizisten mit Familie
Als Angestellter bei der Polizei sichern Sie mit der bAV Ihre Altersrente und – je nach Tarif – Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen. Für Familien ist die Hinterbliebenenabsicherung zentral: Im Todesfall erhält der Partner eine Witwen- bzw. Witwerrente, oft 60 % der vereinbarten Altersrente; Kinder können bis zu einem bestimmten Alter (z. B. 25 oder 27) berücksichtigt werden. Handlungsempfehlung: Beim Vertragsabschluss oder bei Anpassung (z. B. Heirat, Geburt – Frist 6 Monate für Nachversicherung) die Leistungsbedingungen für Todesfall und Invalidität lesen und mit Ihrem Familienstand abgleichen.
Konkrete Prüfpunkte: Begünstigte bei Heirat/Geburt anpassen; 24 Monate Übertragungsfrist bei Arbeitgeberwechsel beachten. Bei 600 € eigener Altersrente aus der bAV sind 60 % = 360 €/Monat für den überlebenden Partner – über 20 Jahre rund 86.400 €; bei nur 50 % wären es 72.000 €.
DU/BU und Familie
Dienstunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit bedeutet für die Familie oft Einkommensausfall. Die bAV kann eine Invaliditätsrente oder Kapitalleistung vorsehen – prüfen Sie, ob Polizisten ohne Ausschluss oder Zuschlag abgesichert sind. Ziel: oft 70–80 % des letzten Nettos als BU-Rente; bei 2.500 € Netto sind das 1.750 € bis 2.000 €. Kombination mit einer eigenen BU-Police kann sinnvoll sein, wenn die bAV-Invaliditätsleistung nicht ausreicht. Beispiel: bAV mit 60 % Witwenrente und BU ohne abstrakte Verweisung – für Polizisten mit Familie Standard. Tarife mit abstrakter Verweisung zahlen bei BU nur, wenn Sie keiner anderen zumutbaren Tätigkeit nachgehen können – für Polizisten mit Familie oft ungünstig.
Fazit
Angestellte bei der Polizei mit Familie sollten bAV-Tarife mit guter Hinterbliebenen- und Invaliditätsabsicherung wählen und Anpassungen fristgerecht vornehmen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.