Krankentagegeld-Lücke nach 6 Wochen Lohnfortzahlung

3.07.2026 |Allgemein

Die ersten sechs Wochen einer Krankheit sind für Angestellte finanziell entspannt: Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse, und genau hier öffnet sich eine Lücke, die viele erst im Ernstfall bemerken.

Das Wichtigste in Kürze

• Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet nach sechs Wochen.

• Danach zahlt die gesetzliche Kasse Krankengeld, rund 70 Prozent des Bruttoentgelts.

• Nach Abzug der Sozialbeiträge bleibt spürbar weniger als das gewohnte Nettogehalt.

• Das private Krankentagegeld schließt genau diese Differenz.

Wie die Lücke entsteht

Ab der siebten Woche greift das gesetzliche Krankengeld. Es beträgt etwa 70 Prozent des Bruttoentgelts und höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Weil davon noch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgehen, kommt am Ende deutlich weniger an als das vertraute Nettogehalt. Bei einer langen Erkrankung summiert sich diese monatliche Differenz schnell zu einem ernsten Problem, während Miete und laufende Kosten unverändert bleiben.

Wie das Krankentagegeld sie schließt

Eine private Krankentagegeldversicherung zahlt ab einem vereinbarten Tag einen festen Tagessatz, der die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoeinkommen ausgleicht. Sinnvoll ist ein Satz, der am realen Nettoverdienst ausgerichtet ist. Für Pflegekräfte spielt dabei die richtige Einrechnung der Zulagen eine besondere Rolle, wie der Beitrag zu Krankentagegeld und Schichtzulagen zeigt. Bei Blaulichtversichert berechnen wir für angestellte Einsatzkräfte den konkreten Bedarf und stimmen das Krankentagegeld mit der Berufsunfähigkeitsabsicherung ab, damit kurzer und dauerhafter Ausfall nahtlos ineinandergreifen.

Fazit

Nach sechs Wochen wird aus voller Lohnfortzahlung ein gekürztes Krankengeld. Wer die Lücke kennt, schließt sie mit dem passenden Tagessatz. Den vollständigen Überblick gibt der Leitfaden für Angestellte im Blaulicht-Bereich.

Quellen

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