Stell dir vor, eine angestellte Rettungssanitäterin kann nach einem Bandscheibenvorfall nicht mehr arbeiten, und ihr Versicherer sagt: Sie könnten doch in der Leitstelle am Telefon sitzen. Genau das erlaubt die abstrakte Verweisung. Für tariflich Angestellte im Blaulicht-Bereich ist sie das größte Risiko in der BU.
BU mit Verweisungsverzicht für tariflich Angestellte
Worum es bei der Verweisung geht
Die Berufsunfähigkeitsversicherung prüft im Leistungsfall, ob du deinen Beruf noch ausüben kannst. Entscheidend ist dabei die Verweisungsklausel. Bei der abstrakten Verweisung darf der Versicherer auf jeden theoretisch möglichen Beruf verweisen, unabhängig davon, ob du eine solche Stelle je bekämst. Für Angestellte, deren Wert auf der praktischen Tätigkeit beruht, ist das eine echte Leistungsfalle.
Warum der Verzicht für TVöD-Beschäftigte zählt
Angestellte im Rettungsdienst, in der Pflege oder in kommunalen Diensten werden nach TVöD vergütet und haben keine Beamtenversorgung im Rücken. Fällt der Beruf weg, fällt das Einkommen weg. Der Verweisungsverzicht sorgt dafür, dass der Versicherer leisten muss, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr geht. Bei Blaulichtversichert ist dieser Verzicht für tariflich Beschäftigte ein nicht verhandelbares Kriterium im Tarifvergleich.
Fazit
Ohne Verweisungsverzicht ist eine BU für Angestellte nur halb so viel wert. Wer darauf achtet, sichert das Einkommen wirklich ab. Den vollständigen Überblick gibt der Leitfaden für Angestellte im Blaulicht-Bereich.