Steuer – Altersvorsorge für Polizei, Feuerwehr und Rettun…

3.03.2026 |Allgemein

Steuer und Altersvorsorge hängen eng zusammen – besonders für Anwärter in Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und zur Basisrente (Rürup) können steuerlich geltend gemacht werden; im Ruhestand wird die Rente besteuert. Anwärter haben oft geringeres Einkommen, sodass die Steuerersparnis zunächst überschaubar ist, die langfristige Planung aber trotzdem wichtig ist.

Das Wichtigste in Kürze

bAV : Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge mindern das zu versteuernde Einkommen – die spätere Rente wird nach dem Ertragsanteil versteuert.

Basisrente (Rürup) : Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar (bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen); Anwärter profitieren oft erst mit steigendem Einkommen stärker.

Anwärterbezüge sind vergleichsweise niedrig – dennoch lohnt sich die frühe Abschlussentscheidung, weil Vertragslaufzeit und Förderung über Jahrzehnte wirken.

Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfe kann bei Kombination bAV/Rürup/Kapitalanlage sinnvoll sein.

Steuerliche Behandlung von Altersvorsorge für Anwärter

Als Anwärter zahlen Sie in der Regel weniger Lohnsteuer. bAV-Beiträge werden vom Bruttolohn abgezogen – Sie zahlen also weniger Steuern und Sozialabgaben. Bei der Rürup-Rente können Sie die Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer abziehen; die Obergrenze hängt vom Einkommen und Jahr ab. Wichtig: Die spätere Leistung aus bAV und Rürup unterliegt der Besteuerung (nachgelagert). Für Anwärter heißt das: Jetzt entlasten, später anteilig versteuern – die Gesamtbelastung über den Lebenszyklus im Blick behalten.

Beispiel: Anwärter mit 2.500 € Brutto – bAV-Beitrag 100 € mindert die Bemessungsgrundlage; bei Rürup können je nach Alter und Einkommen bis zu mehreren tausend Euro jährlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Ein 100 € bAV-Beitrag spart bei einem Grenzsteuersatz von 30 % plus Sozialabgaben rund 40 € im Monat. Handlungsempfehlung: Steuerbescheid oder Lohnsteuerberechnung prüfen und prüfen, ob die volle Förderung ausgeschöpft wird; bei Gehaltsanstieg die Absetzbeträge anpassen.

Zahlen und Handlungsempfehlung

Die Förderung für die bAV ist auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2025 rund 6.900 € West) begrenzt. Rürup-Höchstbeträge liegen in ähnlicher Größenordnung und steigen mit dem Alter – für unter 30-Jährige sind oft ca. 26.000 € jährlich (Stand 2025) als Sonderausgabe möglich, tatsächlich nutzbar je nach Einkommen. Handlungsempfehlung: Auch mit Anwärtergehalt früh prüfen, ob bAV des Dienstherrn genutzt wird und ob eine Rürup-Ergänzung sinnvoll ist – spätere Nachversicherung oder Erhöhung ist oft teurer oder mit Gesundheitsfragen verbunden. Konkret: Nach Verbeamtung oder Gehaltsanstieg Nachversicherung in der bAV prüfen (Frist oft 6 Monate); Rürup-Beitrag jährlich an Einkommen anpassen. Wer die 6-Monats-Frist für bAV-Nachversicherung verpasst, kann oft keine höheren Beiträge mehr geltend machen.

Fazit

Altersvorsorge und Steuer für Anwärter im Blaulichtbereich zusammendenken: Förderung nutzen, langfristig planen und Fristen beachten. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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