Lücke bei der Altersvorsorge im öffentlichen Dienst – die Differenz zwischen der gewünschten Altersrente und dem, was gesetzliche Rente, VBL und bAV (sowie ggf. Riester) liefern. Für Angestellte im ö.D. ist die Lücke oft kleiner als in der Privatwirtschaft, kann aber trotzdem 10–25 % des Nettobedarfs ausmachen.
Luecke – Altersvorsorge für Polizei, Feuerwehr und Rettun…
Das Wichtigste in Kürze
• Lücke definieren : Zielrente (z. B. 70 % des letzten Nettos) minus gesetzliche Rente minus VBL minus bAV minus Riester = fehlender Betrag.
• VBL : Reduziert die Lücke deutlich; Anwartschaft ab 5 Jahren – wer wenig VBL-Jahre hat, hat oft eine größere Lücke.
• bAV und Riester : bAV des Arbeitgebers und Riester (mit Zulage) gezielt nutzen, um die Lücke zu schließen.
• Private Vorsorge : Für den Rest; ohne private Vorsorge bleibt die Lücke offen.
Altersvorsorge-Lücke: Typische Ursachen im öffentlichen Dienst
Wenige VBL-Jahre: Späterer Einstieg oder Wechsel in die Privatwirtschaft – weniger VBL-Leistung, größere Lücke. Nach 5 Jahren VBL entsteht ein Anspruch; wer z. B. nur 3 Jahre im ö.D. war, hat keine VBL-Leistung. Keine oder geringe bAV: Nicht jeder Arbeitgeber bietet bAV; wer sie nicht nutzt, muss mehr aus Riester oder privat stemmen. Riester unter Mindestbeitrag: Zulagenverlust (unter 4 % Vorjahresbrutto bzw. 60 €), weniger angespart – Lücke wächst. Teilzeit oder Unterbrechung: Weniger Gehalt = weniger VBL und bAV-Beitrag = geringere spätere Leistung.
Die Lücke lässt sich eingrenzen, indem Sie VBL-Bescheid, bAV-Mitteilung und Riester-Vertrag mit einer groben Zielrente (z. B. 70 % des letzten Nettos) abgleichen. VBL plus bAV decken oft 10–20 % des letzten Bruttos als Zusatzrente – der Rest muss aus Riester oder privat kommen. Beispiel: Ziel 2.200 € Netto-Rente; gesetzliche Rente 1.200 €, VBL 400 €, bAV 200 €, Riester 150 € → Lücke 250 €/Monat, die durch private Nachlage geschlossen werden muss. Handlungsempfehlung: Lücke 2–3 Jahre vor Ruhestand konkret berechnen und Maßnahmen (Beitragserhöhung, Nachversicherung) einleiten.
Lücke schließen: Reihenfolge der Maßnahmen
1. VBL voll nutzen (kein Verzicht, Wechsel innerhalb ö.D. für Anrechnung nutzen; 5 Jahre für Anspruch).
2. bAV des Arbeitgebers ausschöpfen (Beitrag, Übertragung bei Wechsel in 24 Monaten, idealerweise 3–6 Monate vorher anstoßen).
3. Riester mit Zulage (Mindestbeitrag 4 %, min. 60 €) – besonders mit Kindern (Kinderzulage ca. 185 €/Kind/Jahr).
4. Private Vorsorge für die verbleibende Lücke – Fonds, Kapitallebensversicherung o. Ä.
Fazit
Die Altersvorsorge-Lücke im öffentlichen Dienst entsteht durch fehlende oder geringe VBL-, bAV- oder Riester-Leistung. Lücke berechnen und mit bAV, Riester und privater Vorsorge schließen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.