Angestellte im Rettungsdienst haben keine Beamtenversorgung – gesetzliche Rente, Zusatzversorgung (z. B. VBL) und private Vorsorge müssen die Alterslücke schließen. Dieser Artikel fasst die Bausteine für Nicht-Beamte zusammen.
Altersvorsorge für Angestellte im Rettungsdienst
Das Wichtigste in Kürze
• Gesetzliche Rente + Zusatzversorgung : Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rente; bei öffentlichem Dienst oft Zusatzversorgung (VBL o. Ä.) – Höhe im Alter von Beitragsjahren und Gehalt abhängig. Lücke = Ziel-Netto minus gesetzliche Rente minus Zusatzversorgung. Oft deutliche Lücke – private Vorsorge notwendig.
• BU zuerst : Berufsunfähigkeit absichern (BU mit Verzicht auf abstrakte Verweisung, psychische Leistungsbilder) – vor Altersvorsorge. Ohne BU bei Ausfall keine ausreichende Rente.
• Private Altersvorsorge : Riester (Förderung, aber teils weniger attraktiv ohne Arbeitgeberanteil), Rürup (steuerlich gefördert), ETF/Kapitalanlage – Lücke schließen. Mischung je nach Steuer und Risiko.
• Praxishinweis : Lücke konkret berechnen (Rentenbescheid/Zusatzversorgung anfragen), dann Budget auf BU und Altersvorsorge verteilen – BU hat Priorität.
Fazit
Altersvorsorge Rettungsdienst (Angestellte): Gesetzliche Rente + Zusatzversorgung + private Vorsorge (Riester/Rürup/Kapital). BU zuerst. Lücke berechnen und schließen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.