Häufige Fragen zur Altersvorsorge mit Kindern – für Einsatzkräfte aus Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Riester, VBL, bAV und die Kinderzulage stehen im Mittelpunkt; dazu kurze, klare Antworten und konkrete Zahlen.
Altersvorsorge-FAQ: Tipps für Einsatzkräfte – Ratgeber fü…
Das Wichtigste in Kürze
• Riester mit Kindern : Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind; Mindestbeitrag 4 % des Vorjahresbruttos (min. 60 €/Jahr) für vollen Zulagenanspruch.
• VBL : Keine „Kinderzulage“, aber Anwartschaft sichert spätere Rente; bei Angestellten mit Familie Begünstigte/Hinterbliebene prüfen.
• bAV : Beitrag und Leistung unabhängig von Kinderzahl; Begünstigte (Partner, Kinder) im Vertrag festlegen.
• Zwei Kinder : Doppelte Kinderzulage bei Riester; Mindestbeitrag bleibt 4 % – lohnt sich oft besonders.
FAQ: Riester und Kinder
Wie viel muss ich bei Riester mit Kindern einzahlen? Mindestens 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres (mind. 60 €/Jahr), um die volle Grund- und Kinderzulage zu erhalten. Die Kinderzulage liegt derzeit bei ca. 185 € pro Kind/Jahr – bei zwei Kindern also 370 € plus Grundzulage 175 € = 545 € Förderung pro Jahr. Kann mein Partner auch Riester mit Kinderzulage haben? Ja – jeder Elternteil kann einen eigenen Riester-Vertrag haben und die Kinderzulage für die gleichen Kinder erhalten (jeweils anteilig/regelbasiert). Was passiert bei Scheidung? Riester-Verträge sind persönlich; Aufteilung und Begünstigte können im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden – Fachberatung sinnvoll. Für Einsatzkräfte mit Schichtzulagen: Vorjahresbrutto inkl. Zulagen für die 4 %-Berechnung nutzen.
Weitere FAQ: Ab wann gibt es Kinderzulage? Für kindergeldberechtigte Kinder; nach dem 18. Geburtstag nur unter engen Voraussetzungen (z. B. Ausbildung). Bei drei Kindern summiert sich die reine Kinderzulage auf 555 €/Jahr – zusammen mit der Grundzulage 175 € sind das 730 € staatliche Förderung, die den Eigenbeitrag spürbar reduzieren. Handlungsempfehlung: Jährlich Gehalt und Kinderzahl prüfen und Mindestbeitrag anpassen; bei Gehaltserhöhung die 4 % neu berechnen.
FAQ: VBL und bAV mit Familie
Hat VBL etwas für Kinder? Die VBL-Leistung ist für Sie; es gibt Hinterbliebenenregelungen – im Bescheid nachlesen (oft 60 % der Rente an Hinterbliebene). Nach 5 Jahren VBL entsteht ein Leistungsanspruch; bei Wechsel innerhalb des ö.D. addieren sich die Zeiten. Soll ich bei bAV die Kinder als Begünstigte eintragen? Üblich ist der Partner als Begünstigter; Kinder können je nach Vertrag ergänzt werden. Wichtig: Begünstigte bewusst wählen, damit im Todesfall die gewünschte Person absichert ist. Bei Arbeitgeberwechsel 24 Monate Übertragungsfrist einhalten. bAV-Unverfallbarkeit: Ab 3 Jahren Betriebszugehörigkeit bleibt die Anwartschaft bei Ausscheiden erhalten – Übertragung binnen 24 Monaten nutzen. Praktisches Beispiel: Angestellter mit 12 Jahren VBL und 2 Kindern – VBL-Bescheid prüfen (Hinterbliebenenanteil), bAV-Begünstigte auf Partner und ggf. Kinder setzen, Riester mit 2 × 185 € Kinderzulage laufen lassen.
Fazit
Altersvorsorge mit Kindern: Riester-Kinderzulage und Mindestbeitrag nutzen, VBL und bAV mit Begünstigten abstimmen und jährlich prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.