Altersvorsorge und Familie in der Feuerwehr – ob haupt- oder nebenberuflich – betrifft VBL (bei Angestellten), bAV und Riester. Kinderzulage, Begünstigte und die Absicherung von Partner und Kindern stehen im Fokus. Dieser Artikel gibt eine themenspezifische Übersicht für Feuerwehrangehörige mit Familie und zeigt konkrete Zahlen für typische Konstellationen.
Familie bei Altersvorsorge: Checkliste für Einsatzkräfte
Das Wichtigste in Kürze
• VBL (Angestellte Feuerwehr): Beitrag vom Gehalt, Anwartschaft ab 5 Jahren; bei Familie Hinterbliebenenregelung der VBL prüfen.
• bAV : Wenn angeboten – Begünstigte (Partner, Kinder) im Vertrag festlegen; bei Wechsel 24 Monate Übertragung beachten.
• Riester : Kinderzulage pro Kind nutzen; Mindestbeitrag (4 %, min. 60 €) für volle Zulage einhalten; bei beiden Partnern Feuerwehr/ö.D. zwei Verträge sinnvoll prüfen.
• Familie : Gemeinsam VBL + bAV + Riester durchgehen, Lücke und Hinterbliebenenschutz im Blick.
Riester und Kinderzulage für Feuerwehr-Familien
Riester bringt für Familien die Kinderzulage – pro kindergeldberechtigtem Kind (z. Z. ca. 185 €/Jahr). Der Mindestbeitrag für den vollen Zulagenanspruch liegt bei 4 % des Vorjahresbruttos (mind. 60 €/Jahr). Wer in der Feuerwehr (Angestellter oder Beamter mit Riester) arbeitet und Kinder hat, sollte diesen Mindestbeitrag sicherstellen und die Kinderzulage beantragen. Bei Beamten in der Feuerwehr: Riester als Sonderausgabe absetzbar; bei Angestellten VBL und Riester zusammen betrachten, damit keine Doppelung entsteht. Schichtzulagen ins Vorjahresbrutto einrechnen.
Beispiel: Zwei Kinder → 2 × 185 € Kinderzulage plus Grundzulage 175 € = 545 € staatliche Förderung pro Jahr – Mindestbeitrag 4 % des Vorjahresbruttos einhalten, sonst anteiliger Zulagenverlust. Bei 40.000 € Vorjahresbrutto sind 4 % = 1.600 €/Jahr (mind. 60 €); wer nur 1.200 € einzahlt, erhält die Zulage anteilig gekürzt. Handlungsempfehlung: Nach Gehaltserhöhung oder neuem Kind die 4 %-Grenze neu berechnen und die Zulageanträge beim Anbieter aktualisieren.
Begünstigte und Hinterbliebenenschutz in der Familie
Bei bAV und privater Vorsorge die Begünstigten (Partner, Kinder) festlegen – im Todesfall erhält die richtige Person die Leistung. VBL sieht für Angestellte Hinterbliebenenleistungen vor; Umfang im Bescheid prüfen. Bei Arbeitgeberwechsel 24 Monate bAV-Übertragung beachten. Feuerwehr-Familien sollten einmal jährlich (z. B. mit Gehalts- oder Familienänderung) VBL, bAV und Riester auf Lücke und Hinterbliebenenschutz prüfen. Konkret: Bei Heirat oder Geburt Begünstigte in bAV und ggf. Riester (Hinterbliebenenabsicherung) anpassen; VBL-Hinterbliebenenregelung im Bescheid prüfen (oft 60 % der Rente an Witwe/Witwer). Bei einer bAV-Rente von 600 €/Monat erhält der überlebende Partner typischerweise 360 €/Monat Witwen- oder Witwerrente – für viele Haushalte ein wichtiger Baustein. Kinder können in vielen Tarifen bis zum 25. oder 27. Lebensjahr berücksichtigt werden, sofern noch in Ausbildung.
Fazit
Altersvorsorge für Feuerwehr-Familien: VBL, bAV und Riester (mit Kinderzulage) sinnvoll nutzen, Begünstigte festlegen und jährlich anpassen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.