Beitrag bei der Altersvorsorge in der Familie – ob VBL, bAV oder Riester – hängt vom Einkommen, von der Kinderzahl und von der gewünschten Absicherung des Partners ab. Für Einsatzkräfte mit Familie sind Beitragshöhe, Zulagen und Begünstigte zentral.
Beitrag – Altersvorsorge für Polizei, Feuerwehr und Rettu…
Das Wichtigste in Kürze
• VBL : Beitrag wird vom Gehalt abgezogen (Arbeitgeberanteil dazu); bei Familie keine direkte „Familienkomponente“, aber Anwartschaft sichert Hinterbliebenenabsicherung in vielen Fällen.
• bAV : Eigenbeitrag oder Arbeitgeberzuschuss – bei Familie Begünstigte (Partner, Kinder) im Vertrag prüfen.
• Riester : Kinderzulage pro Kind; Mindestbeitrag für vollen Zulagenanspruch (4 % des Vorjahreseinkommens, mind. 60 €/Jahr); für Paare: zwei Verträge oder Partnerförderung prüfen.
• Familie : Beide Partner sollten VBL/bAV/Riester im Blick haben und Doppelung oder Lücken vermeiden.
Beitrag und Zulage bei Riester für Familien
Riester lohnt sich für Familien besonders: Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind (z. Z. ca. 185 € pro Kind/Jahr). Der Mindestbeitrag für den vollen Zulagenanspruch beträgt 4 % des vorjährigen Bruttoeinkommens (mind. 60 € pro Jahr). Wer weniger einzahlt, verliert anteilig Zulage. Für Ehepaare: Jeder kann einen Riester-Vertrag haben; wer nicht erwerbstätig ist, erhält unter Umständen eine Grundzulage über den Partner. Beitrag und Kinderzahl sollten jährlich geprüft werden (Gehaltsänderung, neues Kind). Bei Einsatzkräften mit Schichtzulagen das relevante Brutto (inkl. Zulagen) für die 4 %-Berechnung zugrunde legen.
Beispiel: Bei 2 Kindern und Grundzulage 175 € plus 2 × 185 € Kinderzulage = 545 € Zulage pro Jahr – der Eigenbeitrag sollte mindestens 4 % des Vorjahresbruttos betragen, um die volle Förderung zu sichern. Handlungsempfehlung: Nach Gehaltserhöhung oder neuem Kind die 4 %-Grenze neu berechnen und Vertrag anpassen.
Was Familien bei VBL und bAV prüfen sollten
VBL: Der Beitrag ist einkommensabhängig (typisch rund 3,5 % Arbeitnehmeranteil) – bei Teilzeit oder Elternzeit sinkt er. Anwartschaften bleiben erhalten; nach 5 Jahren entsteht ein Leistungsanspruch. bAV: Wenn beide Partner bAV haben, Beiträge und spätere Leistungen gemeinsam betrachten; Begünstigte (Hinterbliebene, Kinder) in beiden Verträgen festlegen. Bei Arbeitgeberwechsel 24 Monate Übertragungsfrist einhalten. So ist die Familie abgesichert und der Beitrag sinnvoll eingesetzt. Orientierung: Nicht mehr als 15–20 % des Haushaltsnettos für Altersvorsorge (VBL, bAV, Riester) – sonst fehlt Spielraum für Kinder und Rücklagen. Konkrete Prüfung: Einmal jährlich Begünstigte und Beitragshöhe in beiden Verträgen prüfen und bei Geburt oder Heirat anpassen.
Fazit
Beitrag bei der Altersvorsorge in der Familie sollte Riester-Zulage (Kinder), VBL-Anwartschaft und bAV-Begünstigte einbeziehen. Regelmäßig prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.