Auszahlung bei Altersvorsorge: Was Beamte wissen müssen

24.02.2026 |Allgemein

Auszahlung bei der Altersvorsorge betrifft Beamte in zweierlei Hinsicht: die Versorgung (Pension) und zusätzliche Bausteine wie Riester, bAV (falls als Beamter bAV abgeschlossen) oder private Vorsorge. Wann und wie die Leistungen fließen, ist für die Planung entscheidend.

Das Wichtigste in Kürze

Beamtenversorgung (Pension) : Zahlung ab Eintritt in den Ruhestand (je nach Laufbahn und Alter); keine Kapitalabfindung, monatliche Pension.

Riester : Auszahlung ab Regelaltersrente (derzeit 67), mindestens 30 % als monatliche Rente; Rest kann unter engen Voraussetzungen als Kapital genutzt werden.

bAV (wenn vorhanden): Auszahlung gemäß Vertrag – oft ab 67 als Rente; bei vorzeitigem Ausscheiden Übertragung oder spätere Verrentung.

Wann prüfen : Ca. 2–3 Jahre vor geplantem Ruhestand Gesamtübersicht (Pension + Riester + bAV) erstellen.

Wann und wie die Altersvorsorge für Beamte ausbezahlt wird

Pension: Sie wird mit dem Eintritt in den Ruhestand (nach Erreichen der Altersgrenze und Erfüllung der Wartezeit) monatlich gezahlt – keine Kapitaloption, lebenslang. Typische Altersgrenzen: 67 (Regelaltersgrenze) bzw. für bestimmte Laufbahnen früher (z. B. Polizei/Feuerwehr mit 60 oder 63 bei Erfüllung der Voraussetzungen). Riester: Die staatlich geförderte Rente ist in der Regel ab dem Zeitpunkt der gesetzlichen Regelaltersrente (67) fällig; mindestens 30 % des Kapitals müssen als Rente bezogen werden, der Rest kann unter engen Voraussetzungen (z. B. bei geringem Einkommen) kapitalisiert werden.

bAV: Bei Direktversicherung oder Pensionskasse legt der Vertrag den Beginn (oft 67) und die Form (Rente oder einmalig) fest. Wichtig: Alle drei Bausteine zeitlich und steuerlich aufeinander abstimmen – z. B. ob Riester oder bAV vor oder nach der Pension beginnen. Für Polizei und Feuerwehr im Beamtenverhältnis gilt dasselbe; die Versorgung (Pension) ist der Kern, Riester und bAV ergänzen. Handlungsempfehlung: Ca. 2–3 Jahre vor geplantem Ruhestand bei Versorgungsstelle, Riester-Anbieter und bAV-Träger die voraussichtlichen Leistungen und Fälligkeiten abfragen und in einer Übersicht zusammenführen.

Steuer und Reihenfolge der Auszahlung

Pension unterliegt der Besteuerung (nach dem Alterseinkünftegesetz; schrittweise Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils – der steuerpflichtige Anteil der Pension steigt jährlich an und liegt z. B. 2030 bei rund 80 %). Riester-Rente wird ebenfalls versteuert, der Ertragsanteil ist begünstigt (z. B. nur ein Teil der Rente ist steuerpflichtig; der Ertragsanteil hängt vom Eintrittsalter ab). bAV-Rente unterliegt der Ertragsanteilbesteuerung. Die Reihenfolge (was zuerst in Anspruch nehmen?) hängt von Ihrem Gesamtsteuersatz und Ihrem Bedarf ab – oft sinnvoll, 2–3 Jahre vor Ruhestand mit einem Steuerberater oder Versicherungsfachmann die optimale Nutzung durchzugehen, um Steuerspitzen zu glätten und die Liquidität zu planen. Beispiel: Wer mit 67 Pension und Riester startet, kann prüfen, ob eine gestaffelte Inanspruchnahme (z. B. Riester erst ab 68) die Steuerlast verteilt.

Fazit

Beamte haben mit Pension, Riester und ggf. bAV mehrere Auszahlungsquellen. Wann und wie sie fließen, sollte früh geplant werden. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

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